Steuererklärung - Nachhilfeunterricht - Wer kennt sich aus?
Ich ärgere mich ja schon seit Jahren darüber, dass ich die Nachhilfekosten für meinen Sohn nicht von der Steuer absetzen kann.
Fakt ist: Da Nachhilfe als "Betreuung" angesehen wird und ich leider zur Zeit nicht berufstätig bin, darf ich es nicht von der Steuer absetzen. (Nach dem Motto: die Mutter ist ja zu Hause, sie kann die Kinder selber "betreuen")
Nächster Punkt Wenn ich doch arbeiten gehen würde (wie mein Mann), dann könnte ich es absetzen, aber dann hätte ich auch wohl nicht so große Probleme die Kosten dafür tragen zu können. Als Doppelverdiener hat man nunmal mehr in der Tasche. Aber leider bin ich ja nicht berufstätig
Nun hieß es in diesem Jahr, man könne die Nachhilfekosten "leichter" von der Steuer absetzen und irgendwas mit "Krankheit" stand in einem Artikel. Nun ist mein Sohn im dem Sinne ja nicht krank, er hat nur eine Lese-Rechtschreib-Schwäche. Von den 100% die er in seinem Alter können müsste, kann er etwa so 50% - 60%. Da ist also noch Handlungsbedarf.
Also, wie kann eine 4 köpfige Familie mit einem Verdiener die Kosten evtl doch von der Steuer absetzen?? Über Tipps würde ich mich freuen....
2011-08-02T23:44:12Z
Kleiner Nachtrag: Die Kosten für die Nachhilfe belaufen sich pro Monat auf 180 Euro !
2011-08-02T23:48:05Z
Für das jahr 2010 ist es ja jetzt eh zu spät. Aber ich werde mal schauen, dass ich für dieses Jahr eine Bescheinigung vom Kinderarzt bekommen könnte... denn der Bericht von der Kinderpsychiatrie in Schleswig (dort wurde die LRS 2008 erkannt und genauer ausgewertet) hat in den letzten Jahren nie ausgereicht. Aber danke erstmal für die Infos !!!!
connygoes2011-08-01T03:38:57Z
Beste Antwort
Hallo, ja die Kosten für die "Nachhilfe" im Bezug auf Krankheit ist in der Steuer absetzbar, zwar nicht als Betreeungskosten, sondern als krankheitsbedingte außergewöhnliche Belastungen. Es dient als medizinisches Hilfsmittel. Dafür benötigt man aber eine bescheinigung eines behandelten Arztes o.ä. um dies beim FA geltend zu machen. Problem hier: die außergew. Belastungen können evtl nicht berücksichtigt werden, wenn sie unter der zumutbaren Eigenblastung liegen. Sprich x% vom Einkommen werden dem Steuerpflichtigen zugemutet aus eigener Tasche zutragen, alles was darüber fällt, kann mindernd angesetzt werden. Dazu empfehle ich ein Steuerprogramm. Das kann genau anzeigen -nach Eintragung aller Werte- wie hoch die zumutbare Eigenbelastung ist. Bzw wenn ein Partner arbeitet und der andere aus krankheitsgründen Arbeitsunfähig wird, so können hier die Betreeungskosten angesetzt werden, wie bei zwei arbeitenden Eheleuten.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen :)
@robert: so einfach ist das nicht, Kinderbetreuungskosten können nur abgesetzt werden, wenn beide Elternteile Angestellt sind oder beide Selbstständig oder einer Angestellt und der andere Selbstständig, ansonsten ist es wirklich so dass man davon ausgeht, ist ein Elternteil zu Hause braucht das Kind auch keine extra Betreuung....
Zum Nachtrag: Wenn noch kein Bescheid für 2010 ergangen ist, kannst du natürlich die Kosten noch nachträglich einreichen mit Bescheinigung wenn darauf steht das sie auch rückwirkend gültig ist. Und auch wenn ein Bescheid ergangen ist, kannst du noch innerhalb von 4Wochen Einspruch einlegen und die Sachen nachreichen. Ggfs kannst du die Einreichung auch für die anderen Jahre noch nachholen. Manchmal zeigt sich da das Finanzamt kolant. Ein Freund hat mit einer Bescheinigung nach meinem Anraten noch für 2007 + 2008 sein Arbeitszimmer angesetzt und genehmigt bekommen, obwohl die Bescheide bereits vor Jahren ergangen sind.
conny... hat total recht. Die Hürde ist die Höhe der zumutbaren Eigenbelastung. Erstmal diesen Betrag ermitteln (z. B. tel.Aukunft beim Finanzamt), vielleicht hat es keinen Sinn. "Für das jahr 2010 ist es ja jetzt eh zu spät." - Ich glaube, man kann in manchen Fällen auch noch etwas "nachholen".
Geh mal noch auf www.dejure.org und lese direkt die angegebenen Paragrafen durch.
Aber sagen wir mal so: Bringt es was ?
Da verheiratet wird das EK des Mannes halbiert, guckt in der Steuertabelle und nimmt es mal 2. Das ist die EK-Steuer. Setzt man die Nachhilfe an, verbleiben als Effekt vielleicht 10% der ursprünglichen Kosten, da durch den Splittingeffekt dem AN Steuern "geschenkt" werden. Ist der Lohn des Mannes noch gering, hat es keinen Sinn, da für eine Rückerstattung meist immer nur die LST als Grundlage genommen wird. Zahlt der z.Bsp. 500 Euro im Jahr, kann mans gleich vergessen, da auch die WK zur Arbeit alles auffressen könnten
Ich möchte keinen Unmut verbreiten. Weil dem normen Bürger das Verfahren nicht klar ist, gehen alle schön arbeiten. Verfahre ich 2000 Euro im Jahr Benzin und verdiene 800 netto, sind 2000 Euro verraucht ,ohne Effekt. 800 netto werden keine LST fällig.
Entweder du fragst einen Steuerberater - kostet aber viel, oder du besorgst dir im Mediamarkt, Saturn, oder im gut sortierten Schreibwarenhandel eine CD - Rom zum erstellen einer Lonsteuererklärung. Die ist nicht teuer!