SGB3 §421g Vermittlungsgutschein?
Stimmt es das ich keinen Anspruch habe weil ich seit über 3 Monaten in einer Maßnahme bin? Obwohl der Job Agent mich Kontaktierte und ich auch in ein Arbeitsverhältnis komme Auch hat die Arge mir gedroht wenn ich die Maßnahme abbreche nimmt sie mich wegen der Kosten für die Maßnahme in Regress? Ich dachte Arbeit geht vor Maßnahme ich dachte ich muss jede zumutbare arbeit annehmen ich kann dem Paragraphen nicht entnehmen kein anspruch zu haben wer kann mir helfen ich soll heute den Arbeitsvertrag Unterschreiben und habe Angst wegen den Kosten.
Ja super , was ist mit dem VGS stimmt es das ich keinen Anspruch habe den Agenten kann ich ja nicht aus eigener tasche zahlen dieser ist an mich ran getreten. ach und Bitte ich brauche fundierte antworten und keine Komentare und das bis heute Mittag dann muß ich den Vertrag unterschreiben.
Soll ich damit zum Anwalt
Ach Für die Maßnahme denn diese ginge noch bis zum 17.8 aber arbeitsbeginn währe der 1.8
Eben gegen deren Aufgabe Mit dieser Sachbearbeiterin kann man nicht reden das hat sogar mein Bald Chef versucht Sie rückt den VGS nicht raus. alles von 421g und den neben § habe ich gelesen da steht zwar was von Frist aber das bezieht sich doch auf die Gültigkeit des VGS und hat doch nicht den Ausschluss des Ansprüche zur folge oder interpretiere ich das Gesetzt Falsch denn ich muss mich ja während der Maßnahme Bewerben derWiderspruchh währe Krass um genauer zu sein ANTI
ich bin schon lange arbeitslos, die Maßnahme ist eine Weiterbildung also Kaufmänische Qualli. Und die Sachbearbeiterin weigert sich mir den schein zu geben.Mit der Begründung eben weil ich in einer Maßnahme bin und diese länger wie drei Monate Bewilligt bekommen habe hätte ich keinen anspruch.