Mein sohn hat einen vertrag auf meinen Namen abgeschloßen, ist der vertrag gültig?

Hallo, mein Sohn 13 Jahre alt, hat einen 2-jährigen vertrag mit einem internetseite abgeschloßen. Das Problem ist, dass er es über meinen E-mail account bestätigtt hat. Da ich diese Option bei Yahoo habe, dass man das passwort und den anmeldename bestehen bleibt, konnte es es locker tun.
Leider habe ich es viel zu spät mitgekriegt und diese Frist für den Widerruf verpasst. Erst jetzt als eine Zahlungserinnerung kam habe ich erfahren was er gemacht hat. Was soll ich tun? Muss ich es wirklich zahlen ? Ist der Vertrag gültig? Der vertrag läuft über 2 jahren :-(
Danke euch schon mal
Leska

2011-06-30T02:29:39Z

die firma heißt outlets.de und schreibt mir, dass ich es zahlen muss. Egal, we es abgeschloßen hat. Im internet aber habe ich die seite als betrügerseite wiedergefunden. was soll ich tun?

Janet M2011-06-30T06:14:53Z

Beste Antwort

Abgesehen davon, dass dein Sohn noch minderjährig ist, ist diese Firma eine Abzockfirma und den Verbraucherzentralen bestens bekannt!:
Hier steht, was du tun kannst:

http://www.verbraucherschutz.tv/2009/11/02/rechtliches-zum-thema-outletsde

http://www.verbraucherschutz.tv/fragen-antworten

Also, nur nichts zahlen, auch wenn die euch ganz böse drohen!
Und, du kannst sicher sein, dass die das tun werden!
Das sind Betrüger!!!

woko512011-06-30T18:58:04Z

am besten Anwalt, speziell Internetanwalt
ich würde sagen gilt natürlich nicht
Zahlungen stoppen, dann muss die Fa. tätig werden mit Klage
was dein Sohn gemacht hat, ist natürlich auch gar nicht Rechtens, ist so wie Unterschrift fälschen für mich

Anonym2011-06-30T16:21:17Z

nein
er hat sich damit strafbar gemacht
nicht bezahlen
anwalt nehmen und das klären
anzeige gegen deinen sohn machen
es hilft einfach nichts anderes
sonst kommst du da nie raus

Kapaun2011-06-30T15:52:21Z

In diesem Fall ist der Vertrag gültig - und ehrlich gesagt ist deine Geschichte nicht sonderlich glaubwürdig. Falls sie aber tatsächlich stimmt: selber schuld...

Hausverwalter2011-06-30T14:22:50Z

Einmal musst du zustimmen, damit der Vertrag rechtskräftig wäre, weil bei nicht vollgeschäftsfähigen Personen der Vertrag schwebend unwirksam ist und zum anderen musst du diese Abzocher nicht bezahlen.

Es wurde hier schon erwähnt, nur auf einen Mahnbescheid mit Widerspruch auf die gesamte Forderung reagieren. Auf alles andere nicht reagieren.

Ausführliche Info gibt die Verbraucherzentrale: http://www.vz-nrw.de/UNIQ130944364929772/link461721A.html

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