Frage zur Prozesskostenbeihilfe(Armenrecht)?

Kann mir jemand sagen,wie lang die o.g. genannte gültig ist?
Da steht ja drauf:ein halbes Jahr. Gilt das,solange man sich noch keinen Anwalt genommen hat?
Wir haben schon einen. Und der Fall zieht sich schon 5 Monate hin. Müssen wir jetzt einen Antrag auf Beihilfe neu stellen?

Anonym2011-06-19T03:39:44Z

Beste Antwort

einen prozeßkostenhilfeantrag ist immer ein halbes jahr nach ausstellung gültig.... danach musst du immer einen neuen antrag beim zuständigen amtsgericht stellen, weil sich deine persönlichen und wirtschaftlichen verhältnisse geändert haben können

wenn ihr bereits einen anwalt habt, könnt und müsst ihr keinen neuen antrag stellen, weil dieses halbe jahr heißt ihr habt 6 monate zeit einen anwalt eure vertrauen unter prozeßkostenhilfe zu beauftragen... wer wird nach abschluß des verfahren einen kostenfestsetzungbeschluss beim amtsgericht auf grund eurer prozeßkostenhilfe beantragen, damit er seine kosten aus der staatskasse bekommt

unabhängig ob sie ein fall 6 oder 7 monate hinsicht, es gibt für eine sache immer nur einen beratungsschein und 1 x die prozeßkostenhilfe diese ist bis abschluss des verfahren gültig

Anonym2011-06-19T11:05:14Z

> Da steht ja drauf:ein halbes Jahr

Was heißt "da"? Meistens beantragt der Anwalt Prozesskostenhilfe für den Mandanten und die Gewährung erfolgt zeitlich unbeschränkt. Es kann nur passieren, dass ihr in regelmäßigen Abständen immer wieder Erklärungen über eure aktuelle Vermögenssituation abgeben müsst, anhand derer das Gericht prüft, ob es die gewährte Prozesskostenhilfe ganz oder teilweise (Raten) von euch zurückfordern kann. Das kann auch noch Jahre nach Abschluss des Verfahrens der Fall sein.

Das man alle sechs Monate einen Antrag auf Neugewährung / Aufrechterhaltung der PKH stellen muss, habe ich noch nie gehört.

Hausverwalter2011-06-19T10:58:13Z

Sollte sich etwas ändern wird euer Anwalt euch informieren.

Übrigens, bei einem Vergleich werdet ihr max. 4 Jahre nach rechtsgültigem Urteil angeschrieben um die Kosten die man euch gewährt hat zurückzuzahlen. Vorausetzung die wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich geändert. Dafür muss man aber immer die Nachweise bringen.

Jürgen NRW2011-06-19T10:45:56Z

Wenn sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht geändert haben, verliert der Beschluss seine Gültigkeit nicht. Eventuell beim zuständigen Gericht nachfragen.