Würde ich angezeigt werden?

Würde ich angezeigt werden wenn ich bei der nun geschloßenen seite Kino.to etwas geguckt habe?
Nur rhein Hypothetisch

Torge2011-06-09T06:35:36Z

Beste Antwort

Theoretisch KANNST du dafür angezeigt und auch Strafrechtlich belangt werden. Da aber mehrer Millionen (!) Menschen aus Deutschland auf Kino.to regelmäßig zugegriffen haben und es auch nutzten, halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass jemand (außer vielleicht die Leute, die Filme hochladen oder gar 100 Filme am Tag dort schauen) dafür belangt wird.
http://computer.t-online.de/nach-kino-to-razzia-was-den-nutzern-des-filmstreaming-portals-drohen-kann/id_47084316/index

Anonym2011-06-09T15:04:54Z

Dein Internet-Provider löscht die Verbindung deines Zugangs zur damaligen IP Adresse nach 3 bis 7 Tagen. Nach diesen spätestens 7 Tagen lässt sich nicht mehr nachvollziehen, dass Du auf Kino.to warst, es sei denn Du hast dort deine persönlichen Daten irgendwo eingegeben.

Anonym2011-06-09T14:56:15Z

nein
http://www.pcwelt.de/news/Kino-to-offline-Anwalt-erlaeutert-rechtliche-Folgen-fuer-Kino-to-Nutzer-1944876.html?r=961572557387035&lid=125733

spyder-murphy2011-06-09T09:17:27Z

Du meinst also Du hast Etwas geguckt und könntest angezeigt werden? Wo lebst Du denn? Es gab zwar Zeiten, da durfstest Du keine feindlichen Sender hören. Die Gestapo und die Stasi hat Dich damals gerne rein hypothetisch in die Mangel genommen. Ausserdem kannst Du überall und immer angezeigt werden.

Bratacc2011-06-09T08:29:11Z

Dann hätte die Staatsanwaltschaft aber viel zu tun, wenn die vier Millionen User strafrechtlich verfolgen wollten. Ganz davon abgesehen ist die Wahrscheinlichkeit, das die genau dich finden kleiner als die auf sechs Richtige im Lotto.

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