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Würde ich angezeigt werden?

Würde ich angezeigt werden wenn ich bei der nun geschloßenen seite Kino.to etwas geguckt habe?

Nur rhein Hypothetisch

17 Antworten

Bewertung
  • Torge
    Lv 4
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Theoretisch KANNST du dafür angezeigt und auch Strafrechtlich belangt werden. Da aber mehrer Millionen (!) Menschen aus Deutschland auf Kino.to regelmäßig zugegriffen haben und es auch nutzten, halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass jemand (außer vielleicht die Leute, die Filme hochladen oder gar 100 Filme am Tag dort schauen) dafür belangt wird.

    http://computer.t-online.de/nach-kino-to-razzia-wa...

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Dein Internet-Provider löscht die Verbindung deines Zugangs zur damaligen IP Adresse nach 3 bis 7 Tagen. Nach diesen spätestens 7 Tagen lässt sich nicht mehr nachvollziehen, dass Du auf Kino.to warst, es sei denn Du hast dort deine persönlichen Daten irgendwo eingegeben.

  • vor 10 Jahren

    Du meinst also Du hast Etwas geguckt und könntest angezeigt werden? Wo lebst Du denn? Es gab zwar Zeiten, da durfstest Du keine feindlichen Sender hören. Die Gestapo und die Stasi hat Dich damals gerne rein hypothetisch in die Mangel genommen. Ausserdem kannst Du überall und immer angezeigt werden.

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  • vor 10 Jahren

    Liest hier eigentlich keiner Zeitung oder schaut abends mal einen anspruchsvollen Sender?

    Dieses Thema ist inzwischen eigentlich überall mal diskutiert worden und die Antwort ist immer noch: "NEIN". Es gibt keine rechtliche Grundlage die dies rechtfertigen würde, denn nur der Besitz dieser Filme ist illegal bzw. der Download, solange du nur über das Internet sie dir anschaust kann dir nichts passieren.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    theoretisch ja, praktisch eher nicht.

    schalte bei solchen Angeboten in Zukunft lieber ein russischen Proxyserver dazwischen. In Russland nimmt man es mit dem Copyright nicht so genau und man gibt die Daten der User nicht an deutsche Behörden weiter.

  • vor 10 Jahren

    Dann hätte die Staatsanwaltschaft aber viel zu tun, wenn die vier Millionen User strafrechtlich verfolgen wollten. Ganz davon abgesehen ist die Wahrscheinlichkeit, das die genau dich finden kleiner als die auf sechs Richtige im Lotto.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    nö ^^ dann müsste ja jeder dritte angezeigt werdn ^^

    "[...] Nutzer haben einem Anwalt zufolge aber nichts zu befürchten"

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Nein, dir kann keiner was, nur den Betreibern!

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Konmt drauf an was und wann. Aber wegen einem einfachen Film , keineswegs.

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