Welcher Anteil der Gesamtlohnsumme ist sozialversicherungspflichtig?
Es gilt dass die Sozialversicherungen eine Obergrenze für die Berechnung der Beiträge habe. Zusätzliches Einkommen wird dann nicht mehr belastet.
Ich habe nun gelesen, dass ursprünglich z.B. bei der Rentenversicherung auf 95% der Lohnsumme Beiträge erhoben wurden aber mittlerweile nur noch 85%. Stimmt das? Und wichtiger, wo gibt es eine Quelle dafür und für die Entsprechung bei anderen Sozialversicherungen? Ich hoffe jetzt kommt kein Verweis auf das statistische Bundesamt, in deren Material finde ich nie etwas. Oder es gibt wenigstens einen Hinweis auf das richtige Kapitel, damit ich eine Chance habe es zu finden ;).
Außerdem: gibt es eine Quelle in der steht wie sich das versicherungspflichtige Einkommen im Vergleich zum Gesamteinkommen d.h. inklusive Einkommen aus Kapital und sonstigem, entwickelt?
Vielen Dank im Voraus für alle Hilfe.
Dabei geht es mir eher nicht um die Beamten; die befinden sich sowieso außerhalb des Systems, weil sie einen garantierten Arbeitsplatz haben und sich der Staat um die Rente kümmert. Theoretisch verdienen die dafür weniger.
Mir geht es eher um die oberen Einkommen. Da sich die Unterschiede im Einkommen zwischen gut- und schlecht Verdiener vergrößert müssen die oberen Einkommen weniger zahlen. Entsprechend lassen sich vielleicht dadurch die Probleme der Sozialversicherungen bei der Finanzierung erklären.