Wie weit reicht die ärztliche Schweigepflicht?

Hallo!

Falls ein Arzt bei einer Blutuntersuchung zufällig auf etwas stoßen sollte, muss/kann/soll er meinen Personensorgeberechtigten (in dem Falle meinen Eltern) Bescheid geben?

LG Peter

2011-05-24T12:34:24Z

Habe schon was gefunden, und dumme Antworten kann ich nicht gebrauchen
Wen es interessiert:

"Die Schweigepflicht erstreckt sich dabei nicht nur auf die erhobenen medizinischen Befunde, die Diagnose und die Therapie. Der Schweigepflicht unterliegt es zum Beispiel auch, wenn der Arzt erfährt oder erkennt, dass der Patient Alkohol-, Drogen- oder auch nur familiäre Probleme hat."

Quelle: http://www.medizinrecht-ratgeber.de/medizinrecht/vertrag/index_03_04.html

hobby_fr2011-05-24T16:45:56Z

Beste Antwort

Wenn du mehr als 14 Jahre alt bist, DARF der Arzt deinen Eltern nichts erzählen, wenn du ihn ausdrücklich darum bittest. Das gilt auch im Falle eines Drogenkonsums, einer Schwangerschaft oder einer HIV-Infektion(oder andere Infektionen). Wenn der Arzt trotzdem deinen Eltern davon erzählt, kann er verklagt werden und schlimmstenfalls seine Approbation verlieren.

Hier ein Fallbeispiel: http://eltern.t-online.de/aerztliche-schweigepflicht-gilt-auch-bei-minderjaehrigen/id_19773086/index

Michael Schmid2011-05-24T19:32:32Z

Sofern du über 18 bist darf er glaub ich nichts sagen, nur mit deinem Einverständnis.

Anonym2011-05-24T19:28:42Z

200 Seemeilen, soweit ich weiß.