Wie weit reicht die ärztliche Schweigepflicht?
Hallo!
Falls ein Arzt bei einer Blutuntersuchung zufällig auf etwas stoßen sollte, muss/kann/soll er meinen Personensorgeberechtigten (in dem Falle meinen Eltern) Bescheid geben?
LG Peter
Habe schon was gefunden, und dumme Antworten kann ich nicht gebrauchen
Wen es interessiert:
"Die Schweigepflicht erstreckt sich dabei nicht nur auf die erhobenen medizinischen Befunde, die Diagnose und die Therapie. Der Schweigepflicht unterliegt es zum Beispiel auch, wenn der Arzt erfährt oder erkennt, dass der Patient Alkohol-, Drogen- oder auch nur familiäre Probleme hat."
Quelle: http://www.medizinrecht-ratgeber.de/medizinrecht/vertrag/index_03_04.html