Michael K.
Beste Antwort
Verkaufen darf der, der als Eigentümer im Grundbuch steht. Das hat nichts mit dem Familienstand zu tun.
Ererbtes fällt auch generell nicht unter die Zugewinngemeinschaft!
Anonym
⺠ja das darf er - er ist erbe nicht du, auch wenn ihr verheiratet wärend hast du keinen anspruch auf das erbe.
Anonym
Ja, aber wenn er solche wichtigen Entscheidungen wie den Verkauf von Immobilien nicht mit dir bespricht, dann liegt da schon etwas im argen. Du hast keine rechtliche Handhabe um den Verkauf zu verhindern.
Mike M
Ja klar, ist doch seins
Verena
Ja darf er! Ist Dir jetzt was durch die Lappen gegangen? So ein Pech aber auch.. Ich würde ja aus Liebe heiraten..