Arbeitgeberin zahlt nicht. Was tun?

Hallo,

folgendes Problem:

Ich habe vor längerer Zeit ein Praktikum als Floristin gemacht und bekomme von der Arbeitgeberin eigentlich noch 50€.
Jedesmal wenn ich frage wann ich das Geld nun bekomme wird mir immer gesagt das etwas dazwischen gekommen sei oder Sie nicht genug Geld hätte um mir den Betrag bezahlen zu können, Sie aber dies Ende des nächsten Monates begleichen könnte. Aus meiner Sicht will Sie das Geld einfach nicht bezahlen. Ich will aber auch nicht locker lasen den 50€ sind 50€ die ich zudem gut gebrauchen könnte.
Ich habe auch genug Beweise die ich (im schlimmsten Fall) vor Gericht zeigen könnte( die den offenen Betrag bestätigen).
Nun ist aber ein Anwalt nicht gerade billig und ich wollte euch daher fragen ob es vllt noch andere Möglichkeiten geben könnte wie ich an das Geld komme.

Bitte keine Sinnlosen Antworten oder der gleichen schreiben.

Danke an die die mir helfen.

2011-05-11T02:11:21Z

Ja das habe ich alles schriftlich.
Naja Sie wollte das eigentlich mir aufs Konto überweisen, habe aber auch schon gesagt das ich das auch bar nehmen würde.

2011-05-11T02:21:17Z

Nein das ging nicht über das Arbeitsamt.

Anonym2011-05-11T02:27:22Z

Beste Antwort

rechtlich gesehen hast du nur dann eine chance deine ansprüche geltend zu machen, wenn du diese vereinbarung schriftlich mit unterschrift von euch beiden hast... ansonsten kannst du leider nichts machen, da jedes praktikum unentgeltlich ist sofern nichts anderes vereinbart wurde, wenn ein arbeigeber eine zahlung macht ist es eine freiwillige zahlung aber keine muss zahlung


es ist auch falsch wenn dir hier einige sagen mahnbescheid beantragen du kannst nur dann diesen MB beantragen wenn du es schriftlich hast, das sie dir diese 50 € für dein praktikum zahlen möchte... wenn du diesen MB ohne schriftliche vereinbarung beantragst, entstehen dir kosten für den mahnbescheid (höhe vom streitwert) und zustellkosten.... der antragsgegner also die arbeitgeberin wird widerspruch einlegen mit der begründung sie habe dieses weder schrifltich noch mündlich zugesagt und somit hast du nicht nur deine 50 € für das praktikum verloren sondern auch noch kosten für das mahnverfahren was du bezahlen musst





@@@fragesteller

da du diese vereinbarung ja schriftlich hast musst du folgendes machen

1. ihr ein schreiben via einschreiben + rückschrein zukommen lassen :

Sehr geehrte Frau ...

Bezug nehmend auf unsere schriftliche Vereinbarung vom ....hinsichtlich der Zahlung Ihrerseits für mein bei Ihnen absolviertes Praktikum forder ich Sie hiermit auf, den Betrag in Höhe von 50 € innerhalb der von mir gesetzten Frist bis zum

10 Tage musst du geben

auf mein Konto anzuweisen bzw. mir mitzuteilen wann ich den Betrag bar abholen kann.

Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist werde ich weitere Schritte in die Wege leigen.

MFG




2. wenn sie die frist fruchtlos verstreichen läßt, kannst du bei deinem zuständigen amtsgericht einen mahnbescheid über die 50 € beantragen, jedoch fallen dafür kosten an die sich nach dem streitwert richten, da es in der kostentabelle keine 50 € gibt, wird der nächst höhere betrag gekommen... diese kosten musst du leider alle bezahlen bzw. verauslagen


(solltest dir sicher sein, das diese 50 € es wert sind, noch mehr zu investieren wenn man eh nichts hat)

Ben Scott2011-05-11T07:16:55Z

gehe zum arbeitsgericht, das kostet nichts, und du brauchst keinen anwalt. nimm den vertrag mit.

viel spaß.

Merce20102011-05-11T02:32:49Z

Schritt 1. Mahne sie schriftlich an und setze ihr eine Frist.


Sehr geehrte FRau xxxx,

ich fordere sie umgehend auf den offenen Betrag von 50,00 Euro vom *Datum* bis zum XXX Datum (max, 5 Werktage) an mich zu überweisen auf Konto (Verbindung angeben).

Sollte der betrag bis XXXDatum meinem Konto nicht gutgeschrieben sein, werde ich ein gerichtliches >Mahnverfahren gegen sie einleiten, bedenken sie die mehrkosten die auf sie zukommen würden.

mit freundlichen grüßen

xxxxxxx Datum

Stroem2011-05-11T02:15:54Z

Schriftlich und nachweisbar (Einschreiben, Übergabe durch Bote) eine Frist zur Zahlung setzen.
Ansonsten Mahnbescheid beantragen, geht auch online. Kosten ca. 20-25 Euro. Müssen aber von der Floristin erstattet werden. Zahlt Sie auch dann nicht könnte ggf. sogar gepfändet werden.

Sehr geehrte Frau XYZ,

ich fordere Sie auf mir bis zum 26.05.11 die Praktikumsvergütung auf das Konto 123 zu zahlen.
Nach Ablauf der Frist werde ich das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

MfG

Anonym2011-05-11T02:15:52Z

@fragesteller

hast ihr es schriftlich vereinbart, das die arbeitgeberin die für das praktikum 50 € zahlt ? falls ja, kannst du deine ansprüche nur via arbeitsgericht geltend machen, wobei da die kosten höher als die forderung sein wird.. bei geringen einkommen bekommst du beratungshilfe (schein kann man beim amtsgericht bekommen) und für ein verfahren prozesskostenhilfe


hast du es jedoch nicht schrifltich, kannst du leider nichts machen auch nicht via gericht, aussage gegen aussage, wobei die arbeitgeberin auf ohne schriftliche vereinbarung auf der besseren seite steht, da ein praktikum ein unentgeldlicher arbeitsplatz ist der durch ein arbeigeber zur verfügung gestellt wird aufgrund das man erfahrungen ect. sammeln kann... wenn ein arbeitgeber als dank und für gute arbeit eine zahlung tätigt, ist dieses eine KANN aber keine MUSSLEISTUNG

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