Muß ein Handwerker sein Trinkgeld tatsächlich seinem Chef aushändigen ?

Geschenke von Geschäftskunden gelten arbeitsrechtlich als Korruption und ihre Annahme ist ein Kündigungsgrund. Schon Gaben, deren Wert 25 Euro übersteigt, können bedenklich sein. Vergünstigungen müssen generell weitergegeben werden.

Ich habe in meiner Zeit als Handwerker oft weit mehr als 30,-€ als Trinkgeld zufriedener Kunden erhalten und wäre nicht im Traum auf die Idee gekommen, das an meinen Chef auszuzahlen.
Als Kunde gab und gebe ich dem Gesellen, mit dessen Auftreten und Arbeit ich zufrieden bin ein Trinkgeld, und NICHT seinem Arbeitgeber !

Professoressa2011-04-24T04:31:15Z

Beste Antwort

Müssen an und für sich schon, nur da es meist keine Beweise gibt, verzichten die meisten drauf.

Anonym2011-04-25T01:02:55Z

Wenn das so bei dir seit Jahren so läuft, weshalb diese Frage?

Bimpe2011-04-24T03:52:50Z

Nein, musst du nicht.
Aber du musst es versteuern!

Anonym2011-04-24T03:42:57Z

trinkgeld geht dein chef gar nicht s an würde ihm das auch nie sagen schließlich hast du ja dafür gearbeitet

Anonym2011-04-24T02:30:49Z

Nix sagen hilft am besten, der Dir das Geld gegeben hat, hat das ja nicht gefilmt oder fotografiert, oder ?

Ich gebe den Schornsteinfeger bei einer Heizung Überprüfung auch erst eine heiße Suppenhuhn Brühe und 20 Euro und dann misst er die Heizung und dann wird richtig ab gerechnet, bis lang ist Heizung noch nie beanstandet worden !

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