Muß ein Handwerker sein Trinkgeld tatsächlich seinem Chef aushändigen ?
Geschenke von Geschäftskunden gelten arbeitsrechtlich als Korruption und ihre Annahme ist ein Kündigungsgrund. Schon Gaben, deren Wert 25 Euro übersteigt, können bedenklich sein. Vergünstigungen müssen generell weitergegeben werden.
Ich habe in meiner Zeit als Handwerker oft weit mehr als 30,-€ als Trinkgeld zufriedener Kunden erhalten und wäre nicht im Traum auf die Idee gekommen, das an meinen Chef auszuzahlen.
Als Kunde gab und gebe ich dem Gesellen, mit dessen Auftreten und Arbeit ich zufrieden bin ein Trinkgeld, und NICHT seinem Arbeitgeber !