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Muß Trinkgeld dem Chef ausgehändigt werden?
Mir sagte mal jemand, das Trinkgelder die Angestellte erhalten eigentlich dem Chef ausgehändigt werden müßten. Habe ich als Handwerker NIE getan, und wüßte ich das dem Kellner/Handwerker/Taxichauffeur das Trinkgeld abgezogen würde würde ich keines geben.
Mein Trinkgeld ist eine Anerkennung meinerseits für Freundlichkeit und guten Service des Angestellten und kein Zusatzeinkommen für deren Chef.
Wie ist es rechtlich damit ?
9 Antworten
- Gummizelle 13Lv 6vor 8 JahrenBeste Antwort
Das Einbehalten von TG ist schlichtweg eine Unverschämtheit,
rechtlich nicht haltbar, wie auch dieser sogenannte "Tronc" dem
Mißbrauch nur Vorschub leistet. Siehe Link:
http://gastrobetreuung.de/gastroblog/gastronomie/s...
Ausserdem ist diese Form, deine Mitarbeiter um ihr Geld
zu bringen kontraproduktiv, denn dadurch wird das Vertrauensverhältnis
massivst gestört und du läufst Gefahr, daß das seitens der AN
durch Betrug kompensiert wird.
Ich habe seinerzeit mein Servicepersonal gebeten, einen gewissen
Prozentsatz an die Küche abzugeben, was auch klaglos funktionierte.
Quelle(n): 25 Jahre Gastronomie - Der ElchLv 7vor 8 Jahren
Nein, Trinkgeld muss nicht dem Chef ausgehändigt werden. Ich habe aber mal gehört dass gerade bei Kellner/innen der Chef bei der Bezahlung das zu erwartende Trinkgeld mitrechnet und dass dieser Job deswegen so schlecht bezahlt wird, weil der Chef davon ausgeht dass massig Trinkgeld gegeben wird, was aber auch schon lange nicht mehr der Fall ist!
- PLv 5vor 8 Jahren
Wenn du in der Privatwirtschaft angestellt bist, darfst du das Geld für dich behalten.
Wenn du bei ö-r, z.B. bei den Stadtwerken angestellt bist, darfst du keine Trinkgelder annehmen, so etwas haben z.B. die Münchner SWM für die Abfallsammel-Mitarbeiter vor ein paar Jahren beschlossen.
Trotzdem darf jedes Unternehmen hierzu entsprechende Regeln und Vorgehensweisen festlegen. Inwiefern das letztenendes vom Chef geprüft wird, ist seine Frage, aber ganz sicher auch eine Frage des Umgangs der Kollegen untereinander.
Eine tolle Sache habe ich da mal in einem Spielcasino erlebt: Wenn man dort als Saaldiener ("Mädchen für alles") arbeitet, denn da bekommt man seinen Bereich zugewiesen. In seinem Bereich darf man Trinkgelder voll behalten. Wenn man aber im fremden Feld etwas an Trinkgeld bekommt, muss man z.B. die Hälfte an den "Revierinhaber" abgeben.
- W5_K2Lv 4vor 8 Jahren
Eigentlich sollte das nicht sein, denn das Trinkgeld wird ja nicht "verbucht".
AuÃer, man lässt den Betrag aufrunden und es landet zu viel Geld in der Kasse. Dann wird der "Kassenüberschuss" am Tagesende tatsächlich in den Büchern festgehalten und der Chef hat das Vorrecht der Verteilung.
Daher halte ich es so, erst korrekt abzurechnen und anschlieÃend dem Servicepersonal separat das Trinkgeld zu geben, welches dann in einem anderen (dem persönlichen) Beutel verschwinden kann.
Leider ist es aber tatsächlich so, das in der Gastonomie, bei Taxifahrern etc. Trinkgeld von vorne herein in der allgemeinen Kasse erwartet oder angerechnet und von Lohn abgezogen wird. D.h., mit meiner "Privatgabe" mache ich das Personal für den Chef, der teilhaben will, unattraktiv.
Ich glaube (hoffe), dass diejenigen, die als ausgebeutete Arbeitnehmer davon betroffen sind, ihren eigenen Weg finden, damit umzugehen.
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- vor 8 Jahren
erst mal muss es betriebsintern im voraus
eine schriftliche Regelung geben.
dann ist es oft so, das zB Gasthäuser das Trinkgeld
aufteilen, denn nicht nur Kellnerin, auch Koch usw
haben ja geleistet. Und bekommen keine Trinkgelder
wegen fehlenden Publikumskontakt....
Der Chef selber darf es nicht einbehalten,
entweder er versteuert es als Gewinn,
oder er muss es den Angestellten überlassen.
Er kann allenfalls seine %Anteil im Verhältnis
zur Belegschaft fordern
- Dieter CLv 4vor 8 Jahren
Nein bestimmt nicht. Ein Chef der das verlangt ist für mich ein Sklaventreiber.
- SprendlingerLv 7vor 8 Jahren
In manchen Firmen besteht die Abmachung, dass das gesamte Trinkgeld gesammelt wird und nach einem Schlüssel auf die Mitarbeiter verteilt werden. Grundsätzlich muss es dem Chef gemeldet werden, da es unter die Lohnsteuer fällt, die der Chef abziehen muss