2. Instanz bestätigt fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, weil er sich am Telefon "Jesus hat Sie lieb" ....?

verabschiedete". Ist dies Urteil gerecht oder nicht?

Hier dazu ein Bericht in der "Welt":
http://www.welt.de/vermischtes/article13228978/Jesus-hat-Sie-lieb-ist-ein-Kuendigungsgrund.html

Anonym2011-04-22T07:27:31Z

Beste Antwort

VÖLLIG KORREKT!

Ich möchte nicht irgendwo anrufen und dann von einem Mitarbeiter mit seinem religiösen Wahn belästigt werden.

So ein Verhalten ist geschäftsschädigend... und die Kündigung kam ja nun garantiert nicht von jetzt auf gleich, sondern nach Gesprächen / Abmahnungen.

Wer sich nicht an Vorgaben seines Arbeitgebers hält, muss eben mit Konsequenzen rechnen.

Würdest du diese Frage auch stellen, wenn besagter Mitarbeiter zum Abschied gesagt hätte "Allah ist gross"? Und wenn nein - wo wäre der Unterschied?

Der liebenswerte Loki2011-04-24T09:15:16Z

Ja das ist gerecht und wurde zu RECHT befunden !
Der jeweilige "religiöse" Aberglaube des einzelnen Mitarbeiters ist seine Privatsache und hat im Arbeitsalltag NICHTS zu suchen ! Seinen Missionierungswahn hat man ausschließlich in seiner Freizeit auszuleben.

Anonym2011-04-22T21:27:37Z

einen größeren gefallen...

hätte dieser spinner...

uns atheisten gar nicht machen können...

die öffentliche bekannt gabe geistiger umnachtung !

Berni2011-04-22T19:15:23Z

Dieses Urteil halte ich ausnahmsweise mal für gerecht. Der Mitarbeiter einer Firma hat sich Außenstehenden gegenüber absolut neutral zu verhalten.
Was sollte wohl der Anhänger des jüdischen oder muslimischen Glaubens davon halten, wenn er mit diesem Satz verabschiedet wird ?

Rijocha2011-04-22T19:13:10Z

Völlig korrekt - Religion ist Privatsache.

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