Ja das ist gerecht und wurde zu RECHT befunden ! Der jeweilige "religiöse" Aberglaube des einzelnen Mitarbeiters ist seine Privatsache und hat im Arbeitsalltag NICHTS zu suchen ! Seinen Missionierungswahn hat man ausschlieÃlich in seiner Freizeit auszuleben.
Dieses Urteil halte ich ausnahmsweise mal für gerecht. Der Mitarbeiter einer Firma hat sich AuÃenstehenden gegenüber absolut neutral zu verhalten. Was sollte wohl der Anhänger des jüdischen oder muslimischen Glaubens davon halten, wenn er mit diesem Satz verabschiedet wird ?