also... meine damalige mitbewohnerin will morgen nachmittag in die wohnung gehen und ihre sachen gar holen die sie bei ihrem umzug stehen lassen hat, die ich aber nich für sie entsorgen werde! ich bin aber nicht zu hause und will nicht dass sie einfach in die wohnung rein geht da sie ja nichmal mehr dort gemeldet ist und ich allein für die wohnung zahle! den schlüssel für die wohnung will sie mir nicht wieder geben weil sie ja nach ihrer aussage hin "immer in die wohnung kann wann sie will"! darf ich jetzt einfach bei der polizei anrufen dass die zu ihr gehen und ihr den schlüssel abnehmen bzw. ne streife vor meine tür schicken und aufpassen wenn die rein geht! also ist es hausfriedensbruch und kann ich sie irgendwie dran hindern rein zu gehen? wenn ja wie genau? ps. nein ich kann ihr nicht einfach sagen sie solls nicht tun weil ihr das absolut am ***** vorbei geht!
Anonym2011-04-22T00:10:21Z
Beste Antwort
Auch ich kann dein "Dilemma" nicht erkennen.
wie hier mehrfach gepostet, ist der Austausch des Schließzylinders die einzig adäquate Methode, deine ehemalige Mitmieterin, von dem unbefugten Eindringen in deine Wohnung abzuhalten.
Koste 10 Minuten Zeit und ca. 30 €, wenn es ein gutes Schloss sein soll.
"TM"
Edit: .......ganz vergessen, das einbehalten des Schlüssels durch deine Ex Mietmieterin, ist ein Straftatbestand, solltest du diese schriftlich Aufgefordert haben, eben diesen an dich zu übergeben.
Das deine ehemalige Mitbewohnerin noch ein Wohnungsschlüssel hat, ist ganz allein deine Angelegenheit. Die Polizei ist da absolut nicht für zuständig. Erst wenn wirklich Hausfriedensbruch begangen wird, kannst du sie anzeigen. Die Polizei stellt doch keinen ab, der deine Wohnung bewacht. Wenn du da was verhindern willst, lasse doch ein neues Schloss einbauen.
Wenn du wirklich alleiniger Mieter bist, hat deine ehemalige Mitbewohnerin kein Recht darauf ohne deine Erlaubnis in die Wohnung zu gehen. Stand sie allerdings mal mit im Mietvertrag und dieser ist noch nicht geändert hat sie sehr wohl das recht in die Wohnung zu gehen. Allerdings bist auch du verpflichtet, ihr die Möglichkeit zu geben, ihre noch in der Wohnung befindlichen Sachen zu holen, ansonsten liegt hier der Anfangs verdacht einer Nötigung vor. Mit dem Schüssel ist es das Gleiche. Es ist durchaus möglich, dass die Polizei nicht vorbeikommt und du zur auf die nächste Polizeidienststellen gehen musst. Begründet werden kann es, dass die Personalien ja bekannt sind und auch keine Gefahr für Leib und Leben besteht und dann andere Sachverhalte Vorrang haben. Bei der ist zu beachten, dass der Hausfriedensbruch ein absolutes ist, d.h. du musst einen gesonderten Strafantrag stellen sonst erfolgt keine . Weiterhin wirst du durch die Staatsanwaltschaft aller Voraussicht nach auf den Privatklgeweg verwiesen. Um all den Dingen aus dem Wege zu gehen, sprich mit ihr einen Termin ab, an dem sie ihre Sachen holen kann und wenn sie den Schlüssel halt nicht rausrückt bau ein neues Schloss ein und mach die Kosten dafür zivilrechtlich geltend.
Sachen vor die Tür stellen, Schloss austauschen, Käs' gegessen.
Natürlich wäre es Hausfriedensbruch, wenn sie widerrechtlich in deine Wohnung eindringt. Aber die Polizei hat tatsächlich was besseres zu tun, als wegen geplanter Delikte dieses ungeheuren Kalibers eine Bewachung von privatem Wohnraum durchzuführen.