Letzter Fall über mehrere Jahre hinweg 3 Kindermorde, etwa 40 Missbrauchsfälle. Hat so eine Person noch ein Recht auf Leben oder ist die Berechtigung abgelaufen. Stellt euch vor ihr seid Eltern eines ermordeten Kindes.
2011-04-19T08:28:42Z
Da sehe ich eben das Problem in der Rechtssprechung. Da kommt nach 10 Jahren und bei guter Führung irgend ein Psychologe und bescheinigt dem Straftaeter das er ohne Probleme wieder auf die Menschheit losgelassen werden kann und dann?????
2011-04-19T11:28:18Z
@ zu Zwiderwu Genau du sagst es. Wie wäre es wenn Du mal...... So soll nach dem Strafgesetzbuch verfahren werden. Und wie wird verfahren. Das ist genau der Knackpunkt. Viel zu oberflächlich wird das Problem angegangen.
Bjoern2011-04-19T08:35:01Z
Beste Antwort
Zwangskastration.
Dabei geht es mir nicht um Abschreckung, denn ganz offensichtlich kann man einen gewissen Prozentsatz der Menschheit nicht mit Strafen beeindrucken. Mir geht es dabei um Prävention von Folgetaten.
Warum soll der Steuerzahler für Sicherheitsverwahrung etc aufkommen, wenn diese Neigungen offenbar ohnehin nicht therapierbar sind. Damit zumindest wäre es dem Täter möglich wieder selbst für den Lebensunterhalt aufzukommen und nicht anderen komplett auf der Tasche zu liegen.
Wie wäre es, wenn du dir mal das Strafgesetzbuch anschautest? Da steht genau drin, wie verfahren werden soll: "§ 211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
(2) Mörder ist, wer
aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet."
AnschlieÃend kann Sicherheitsverwahrung erfolgen. Aber ...: "Viele Juristen und auch Kriminologen sind skeptisch, ob die Sicherungsverwahrung, deren Zahl in Deutschland stetig steigt, sinnvoll ist. „Die Sicherungsverwahrung mag sinnvoll sein bei psychisch kranken Mehrfachtätern, bei denen therapeutische MaÃnahmen nicht den gewünschten Erfolg gebracht haben. Diese (kranken) Menschen gehören aber in die Psychiatrie, nicht in den Strafvollzug“, sagt Feltes."
Wer Eltern die Art und Höhe der Strafe überlässt, ist nicht weit weg von der islamischen Scharia.
Gegenfrage: Wer hat das Recht anderen die Lebensberechtigun abzusprechen? Du? Ich? Ein Richter? Es ist eine moralische Frage daher gibt es kein richtig oder falsch - aber nach meinem moralischen Verständnis lautet die Antwort ganz entschlossen: Niemand.
So viel zur Moral - kommen wir zur pragmatischen Seite: Todesstrafe ist pragmatisch gesehen Unsinn. Todesstrafe ist nicht in der Lage dafür zu sorgen, dass weniger Verbrechen begangen werden. In den Staaten der USA z.B. wo es die Todesstrafe gibt, werden nicht weniger Verbrechen begangen - wenn die Todesstrafe wieder eingesetzt wurde passierte nichts - oder aber die Anzahl der Verbrechen stieg sogar an. (ich suche gern diesbezüglich genaue Zahlen, sollte das jemand nicht glauben). Und ab dem Punkt wo ein Staat auch nur einen einzigen unschuldigen Menschen hinrichten lässt - und dieser Punkt wird natürlich kommen - verliert er einen sehr groÃen Teil Glaubwürdigkeit.
Einem Opfer ist übrigens auch kein bisschen durch Todesstrafe geholfen - ich hab mit vielen Opfern zusammen gearbeitet und glaub mir ich weià wovon ich rede. Blutrünstige Rachegedanken und co. haben zu allermeist nur die, die nicht betroffen sind - Opfer wollen vor allem pragmatische Hilfe die sie im Leben weiter bringt.
Für den Rest seines Lebens in den Knast und zwar wirklich für den Rest des Lebens und einfach nicht raus lassen. Da bringt die Todesstrafe auch nichts. Denn wenn die Todesstrafe nützlich wäre dann hätten die Amis ja sehr friedliche GroÃstädte, ist das der Fall? Ich wage das mal zu bezweifeln. Infolgedessen einfach in den Knast mit solchen Menschen, einfach eine lebenslange Freiheitsentziehung. Und gut ist.