Sakura
Beste Antwort
Ich könnte mir vorstellen, dass es einen Eingriff in die persönlichen und grundgesetzlich garantierten Freiheitsrechte bedeuten würde, wenn der Konsum als solcher unter Strafe gestellt würde. Auch wenn sich das jetzt nicht unmittelbar vergleichen lässt, ist ja auch der Ausbruch aus einem Gefängnis für sich genommen nicht strafbar.
Außerdem wird es auch eine Frage der Beweismöglichkeit sein, die da eine Rolle spielt.
Allerdings: im Moment, in dem man konsumiert, ist man ja auch im Besitz dieser Drogen und das wäre dann wieder strafbar. Es sei denn, jemand anderes legt dir diese Drogen hin, die du dann nimmst, obwohl auch das wiederum zumindest für einen Bruchteil diese Drogen in deinen Besitz übergehen lassen würde.
Mein Rat zum Sonntag: lass die Finger ganz davon, dann stellt sich diese Frage auch nicht.
Anonym
Das ist wirklich ein Dilemma. Wenn ich es konsumieren will, muss ich es doch vorher besitzen. Alles andere macht keinen Sinn.
Anonym
Die Macht konsumiert auch Drogen
Anonym
Die Doppel-Moral in diesem Staat ist überall anzutreffen und zu finden!!! Sie konsumieren selber!!!
Anonym
Umgekehrt. Man darf eine kleine Menge besitzen, aber nicht konsumieren, es sei denn aus medizinischen Gründen. Besitz von groÃen Mengen hingegen ist verboten, weil das weiterverkauft werden könnte.