Wie lange muss ich Kindesunterhalt zahlen?

volljähriges Kind macht gerade Abitur , hat aber schon 1 Jahr Praktikum gemacht danach Lehre abgebrochen

Komet2011-03-06T06:32:34Z

Beste Antwort

Solange das Kind die erste Berufsausbildung einigermaßen geradlinig verfolgt und jünger als 27 Jahre alt ist (25 Jahres-Grenze gilt für Kindergeld, Unterhalt geht bis 27).
"Einigermaßen geradlinig" bedeutet, dass das Kind viele Chancen bekommt. Das Praktikum kann für einen zukünftigen Beruf wichtig sein. Eine Ausbildung abzubrechen kommt schonmal vor, wenn man seinen Beruf noch sucht. Rechtlich kannst du davon ausgehen, dass der Zahler nicht dran vorbei kommt.

Hälftig beide Eltern gilt so nicht.
Das Kind hat einen Grundbedarf, der von beiden Eltern gesichert werden muss. Das stimmt. Aber wenn ein Elternteil das nicht leisten kann, muss der andere einspringen, solange er es kann. Da kann es auch schonmal dazu kommen, dass der eine 90% zahlt und der andere nur 10%.

Nasenbaer 27082011-03-06T17:32:17Z

http://de.search.yahoo.com/search?p=Wie%20lange%20muss%20ich%20Kindesunterhalt%20zahlen?

Jan2011-03-06T15:33:49Z

Bis 25- aber es ist ja auch ok, wenn beide Eltern sich darum kümmern und nicht nur einer.

Anonym2011-03-06T14:38:18Z

Bis zum Abschluss einer Ausbildung oder wenn es nicht in die Gänge kommt bis Ende des 25 Lebensjahres.

🐟 Fish 🐟2011-03-06T14:19:32Z

Eine abgeschlossene Ausbildung ist immer geschuldet. Eine zweite Ausbildung muss nicht finanziert werden. Das bedeutet aber keine Entbindung von der Unterhaltspflicht.
Ab dem 18ten Lebensjahr haften beide Elternteilen nach Ihrer Leistungsfähigkeit
Sorry komet und ich wir lagen beide falsch. Es gibt keine Altersgrenze. Auf der Basis des BGB ist das auch logisch: Das ist auch der Grund warum unterschiedliche Zahlen im Netz kursieren aber 25 ist genauso falsch wie 27.
Der Unterhalt richtet sich nach der Bedürftikeit, und nach der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteteten. Und besteht ein Leben lang.
§ 1615
(1) Der Unterhaltsanspruch erlischt mit dem Tode des Berechtigten
oder des Verpflichteten, soweit er nicht auf Erfüllung oder
Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit oder
auf solche im voraus zu bewirkende Leistungen gerichtet ist, die
zur Zeit des Todes des Berechtigten oder des Verpflichteten fällig sind.

Bin auch auf das Internetgerücht reingefallen. Also hilf ihm dabei sein Leben selbst auf die Reihe zu bekommen.