Ist ein Kassenbon ein Beweismittel, dass einem die Ware gehört?

Vor ein paar Tagen war ich gemeinsam mit einer Freundin im Supermarkt einkaufen. Normalerweise packe ich meinen Kassenbon immer mit in die Einkaufstüte, an diesem Tag habe ich ihn jedoch aus Versehen im Einkaufswagen liegen gelassen - und da hätte er wahrscheinlich heute noch gelegen, wenn meine Freundin es nicht bemerkt hätte. Sie hat mir geraten, immer darauf zu achten, dass der Bon sich in meinem Besitz befindet, denn angeblich hätte ein anderer Kunde den Bon an sich nehmen und behaupten können, dass die Ware, also meine Einkaufstüte, ihm gehört, weil der Bon den Besitz bestätigt. Was wäre jetzt z. B. passiert, wenn ein Fremder den Bon genommen und gemeinsam mit einem angeblichen Zeugen behaupten hätte, die Ware würde ihm gehören? Hätte er in dem Fall, dass z. B. die Polizei gerufen worden wäre, Recht bekommen? Ich hätte ja auch eine Zeugin im Fall der Fälle gehabt, aber was, wenn ich alleine gewesen wäre? Gibt es da vielleicht Gerichtsurteile oder kann jemand aus eigener Erfahrung sprechen?

Rive Gauche2011-02-24T11:49:17Z

Beste Antwort

Es würde an 3 Dingen scheitern:
1: Der Kassenbereich ist bei allen Märkten per Kamera überwacht.
2. Du hast die Ware, er den Bon, es wird Zeugen dieses "Raubes" geben, wenn er stattgefunden
hätte.
3. Da es keinen großen zeitlichen Unterschied gibt, wird sich die Kassiererin/der Kassierer noch an
die Person erinnern, insbesondere wenn man häufiger da einkauft.

Insgesamt: Dann, wenn das ginge, würde ich morgen meinen Job schmeißen, mich 2-3 Stunden vor die Supermärkte stellen und mit der Methode reich werden. Vermeintliche Zeugen? Je mehr desto besser, denn wenn ihr denen die Ware entrissen hättet, gäbe es Tumult! Das fällt bei Supermärkten aber schnell auf!

Anonym2011-02-25T07:55:27Z

klar ist das ein beweiß

Gotland2011-02-25T03:20:50Z

.........wenn ein Fremder den Bon genommen hätte,hätte diesem gem.BGB der Einkauf gehört und nicht dir ! ferner nützt dir auch nicht ne Zeugin,da nur wer den Bon hat,ist auch Eigentümer der jeweiligen Ware !
Ende der 90er war das mal ne grosse Masche in/an Supermärkten,da tummelten sich zig dunkle Gesellen und warteten das man seinen Bon einfach wegwirft und plötzlich standen jene Gesellen neben einen und...tja,da half auch 110 nicht weiter geschweige etwagige Gerichtsprozesse,da damals schon zig Richter urteilten,nur wer den Bon hat ist auch der Eigentümer der Ware.
Übrigends,deine Zeugin................zu 100% hätte sie das Gericht bzw. der Richter sie nicht als Zeugin anerkannt da sie quasi nicht als Tatzeugin in Betracht kommt aufgrund einer Befangenheit und solch Bon,ist eine Urkunde bzw. Dokument !

MissLookyGirl2011-02-24T23:39:17Z

Ja, ist es da steht der Preis, Laden, Uhrzeit und Datum drauf!

Anonym2011-02-24T19:45:47Z

Der Kassenbon ist genauso ein "Beweismittel", wie es deine Aussage wäre, dass die Sache dir gehört. Beides würde im Falle des Falles von einem Richter entsprechend gewürdigt werden.

Du musst übrigens den feinen Unterschied zwischen "Eigentum" und "Besitz" beachten. Ein Kassenzettel ist ein möglicher Hinweis darauf, dass man Eigentum an der darauf bezeichneten Sache erworben hat. Wesentlich wirkmächtiger ist jedoch der Besitz: Wenn du die Sache in Besitz hast, geht man zunächst grundsätzlich davon aus, dass sie sich auch in deinem Eigentum befindet. Der Besitzer des Kassenzettels müsste plausibel machen, warum er nur im Besitz desselbigen, nicht jedoch in dem der Sache selbst ist. Das ist eine hohe Hürde.

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