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Ist ein Kassenbon ein Beweismittel, dass einem die Ware gehört?
Vor ein paar Tagen war ich gemeinsam mit einer Freundin im Supermarkt einkaufen. Normalerweise packe ich meinen Kassenbon immer mit in die Einkaufstüte, an diesem Tag habe ich ihn jedoch aus Versehen im Einkaufswagen liegen gelassen - und da hätte er wahrscheinlich heute noch gelegen, wenn meine Freundin es nicht bemerkt hätte. Sie hat mir geraten, immer darauf zu achten, dass der Bon sich in meinem Besitz befindet, denn angeblich hätte ein anderer Kunde den Bon an sich nehmen und behaupten können, dass die Ware, also meine Einkaufstüte, ihm gehört, weil der Bon den Besitz bestätigt. Was wäre jetzt z. B. passiert, wenn ein Fremder den Bon genommen und gemeinsam mit einem angeblichen Zeugen behaupten hätte, die Ware würde ihm gehören? Hätte er in dem Fall, dass z. B. die Polizei gerufen worden wäre, Recht bekommen? Ich hätte ja auch eine Zeugin im Fall der Fälle gehabt, aber was, wenn ich alleine gewesen wäre? Gibt es da vielleicht Gerichtsurteile oder kann jemand aus eigener Erfahrung sprechen?
11 Antworten
- Rive GaucheLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Es würde an 3 Dingen scheitern:
1: Der Kassenbereich ist bei allen Märkten per Kamera überwacht.
2. Du hast die Ware, er den Bon, es wird Zeugen dieses "Raubes" geben, wenn er stattgefunden
hätte.
3. Da es keinen großen zeitlichen Unterschied gibt, wird sich die Kassiererin/der Kassierer noch an
die Person erinnern, insbesondere wenn man häufiger da einkauft.
Insgesamt: Dann, wenn das ginge, würde ich morgen meinen Job schmeißen, mich 2-3 Stunden vor die Supermärkte stellen und mit der Methode reich werden. Vermeintliche Zeugen? Je mehr desto besser, denn wenn ihr denen die Ware entrissen hättet, gäbe es Tumult! Das fällt bei Supermärkten aber schnell auf!
- Mike MLv 7vor 1 Jahrzehnt
Den Bon brauchst Du
- falls Du später etwas reklamieren oder umtauschen willst (als Nahcweis, dass du es auch in dem Laden gekauft hast)
- Als Garantiebeleg, falls Du irgendwelchen Elektrokram gekauft hast.
Niemand zwingt Dich den bon aufzubewahren und Dein Beispiel ist Quatsch, weil auch ein deutscher Richter weiss, dass viele Menschen den Bon im Einkaufswagen leigen lassen. Der bon alleine ist also kein "Beweis" dass dir Ware gehört, die jemand anders in der Einkaufstasche hat.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ich Arbeite schon seit 23 Jahren im Einzelhandel, aber von so einer Idee habe ich noch nie gehört geschweige es selbst erlebt. Deine Freundin sollte nicht so misstrauisch sein und andere auf dumme Gedanken bringen. Wer legt sich schon mit jemanden im laden wegen ein paar Einkäufe an.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Der Kassenbon ist genauso ein "Beweismittel", wie es deine Aussage wäre, dass die Sache dir gehört. Beides würde im Falle des Falles von einem Richter entsprechend gewürdigt werden.
Du musst übrigens den feinen Unterschied zwischen "Eigentum" und "Besitz" beachten. Ein Kassenzettel ist ein möglicher Hinweis darauf, dass man Eigentum an der darauf bezeichneten Sache erworben hat. Wesentlich wirkmächtiger ist jedoch der Besitz: Wenn du die Sache in Besitz hast, geht man zunächst grundsätzlich davon aus, dass sie sich auch in deinem Eigentum befindet. Der Besitzer des Kassenzettels müsste plausibel machen, warum er nur im Besitz desselbigen, nicht jedoch in dem der Sache selbst ist. Das ist eine hohe Hürde.
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- Anonymvor 1 Jahrzehnt
so ein gewäsch!
wer bezahlt, dem gehörts auch!!
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
klar ist das ein beweiÃ
- vor 1 Jahrzehnt
Ich habe ehrlich gesagt noch nie darüber nachgedacht.
Aber ich denke jetzt, das der der die wahre gekauft hat auch ihm gehört.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Ja der Kassenbon ist ein Beweimittel. Das ist die Kaufbestätigung mit Datum und Uhrzeit.
- GotlandLv 6vor 1 Jahrzehnt
.........wenn ein Fremder den Bon genommen hätte,hätte diesem gem.BGB der Einkauf gehört und nicht dir ! ferner nützt dir auch nicht ne Zeugin,da nur wer den Bon hat,ist auch Eigentümer der jeweiligen Ware !
Ende der 90er war das mal ne grosse Masche in/an Supermärkten,da tummelten sich zig dunkle Gesellen und warteten das man seinen Bon einfach wegwirft und plötzlich standen jene Gesellen neben einen und...tja,da half auch 110 nicht weiter geschweige etwagige Gerichtsprozesse,da damals schon zig Richter urteilten,nur wer den Bon hat ist auch der Eigentümer der Ware.
Ãbrigends,deine Zeugin................zu 100% hätte sie das Gericht bzw. der Richter sie nicht als Zeugin anerkannt da sie quasi nicht als Tatzeugin in Betracht kommt aufgrund einer Befangenheit und solch Bon,ist eine Urkunde bzw. Dokument !