Anonym
Beste Antwort
Auf jeden Fall der gesetzliche Mindesturlaub, egal was im Vertrag steht. Sollte da mehr drin stehen, dann gilt natürlich die vertragliche Vereinbarung, bei weniger gilt das Gesetz!
Anonym
1. das ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz
2. 400 Euro Jobs sind Arbeitsverhältnisse
3. bei einer 6 Tage - Woche ist der gesetzliche Urlaubsanspruch 24 Tage = 4 Wochen frei
4. Es besteht also Anspruch auf 4 freie Wochen und Geld für 4 x 16,5 Std.
5. wenn nun einzelne Tage frei genommen werden sollen, kann man rechnen
a) bei flexibler Gestaltung (dh es steht nicht fest wie viele Std auf den Tag entfallen
16,5 Std : 6 Tage teilen und hat dann Geld für 2,75 Std / Urlaubstag zu bekommen
b) wenn klar geregelt ist dass zB Mittwochs sind es 4 Std., dann sind für den freien Mittwoch 4 Std. zu bezahlen. (! es wäre aber nicht möglich, dann 24 x Mittwochs freizumachen)
?
normalerweise 2 tage pro monat
TDI Fahrer
was steht denn in deinem arbeitsvertrag