Ich ändere hier öffentlich meine Meinung und bin ab sofort ein GEGNER der TODESSTRAFE . Allerdings sollte Lebenslänglich im Sinne des Wortes gelten . Aber so kann wenigstens Niemand mehr Unschuldig hingerichtet werden . Den letzten Anstoss gab mir der neueste Bericht über die Freilassung eines 30 Jahre unschuldig inhaftierten .
Siehe hier . Das war der letzte Anstoss . Die Entschädigung gibt Ihm zwar nicht 30 Jahre seines Lebens wieder , aber er lebt !!
2011-01-05T07:41:03Z
@ aronphoe - Lebenslänglich heißt bei uns max.25 Jahre . Nicht mal Sicherungsverwahrung ist für immer .
2011-01-06T06:07:47Z
@ aranphoe - Die § sind eine Sache . Die Realität eine Andere . Der Schnitt liegt sogar unter 25 J.
vektor_cp22011-01-05T06:14:06Z
Beste Antwort
Hi,
bin ganz deiner Meinung. Die Todesstrafe ist für mich in zweierlei Hinsicht nicht akzeptabel. Erstens setzt sie voraus, daß das Gericht unfehlbar ist und so ein Gericht gibt es auf der ganzen Welt nicht und zweitens finde ich, daß der Tod für manche Verbrechen als Strafe viel zu gering ist. Peng Tod. Das soll die ganze Strafe sein? Nein für manche Sache sollen die Leute jahrelang leiden.
Justia ist blind - manche Leute behaupten sogar, sie sei eine "blinde Prostituierte".
Falls das stimmt, dann gerät man also folglich, wenn man für Fehlurteile verant- wortlich oder daran mitbeteiligt ist, in den Verdacht der Zuhälterei.
"Die Zahl der Hinrichtungen in den USA sinkt"
"Der Rückgang erklärt sich ..... vor allem mit der zunehmenden Besorgnis über Fehlurteile ....."
Lebenslänglich ist doch überall Lebenslänglich.
Und ich frage mich wie man als Deutscher überhaupt ein Befürworter der Todesstrafe sein kann. Das ist nach meiner Meinung ein Verstoà gegen die Verfassung und man sollte solche Leute ausweisen (Was leider auch wieder ein verstoà gegen die Verfassung wäre).
@Alle die hier mit "100% nachgewiesen" usw. kommen: Bei euch ist doch auch irgendwas falsch gelaufen. Bei jedem Urteil muss die schuld zu 100% feststehen, egal ob es jetzt um den Diebstahl eines Kaugummis geht oder um Hochverrat mit vorbereitung eines Angriffskrieges.
Und wie man an diesem Beispiel sieht ist die 100% sicherheit doch irgendwann nichts mehr wert. In der realität gibt es die nämlich nicht.
EDIT: Nein, Lebenslänglich heiÃt erstmal Lebenslänglich: "Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft." (§221 StGB).
Es gibt allerdings die Möglichkeit das man nach 15 bzw. 20 Jahren auf Bewährung entlassen wird. Die Bewährungszeit beträgt dann 5 Jahre. (§57 StGB). Es kann also passieren das jemand nach 15 oder 20 Jahren entlassen wird. Es kann aber auch nicht passieren.
Im Schnitt sind die meisten Leute die zu Lebenslänglich verurteilt werden 25 Jahre im Gefängnis. Einige weniger, einige Länger.
Ich weis nicht wo du das mit den max. 25 Jahren gehört hast, aber im StGB stehts nicht: http://bundesrecht.juris.de/stgb/index.html
Ich bin der Meinung wenn man einen hundertprozentig nachweisen kann dass er einen anderen das Leben genommen hat, unter vollen Bewusstsein soll er auch kein Recht mehr haben zu leben. Wie zum Beispiel Raubmörder, die kleine Kinder vergewaltigen und umbringt,oder der Terroristen usw.
Das hat man nicht oft, dass jemand bereit ist, umzudenken, insofern ziehe ich hier virtuell meinen Hut davor. Im Grunde greifst du damit eines der wichtigsten Argumente gegen die Todesstrafe auf, gerade weil dabei Fehlurteile nicht rückgängig gemacht werden können. Lebenslang ist in Ordnung, wobei auch hier der Gedanke der Resozialisierung im Vordergrund stehen sollte, wenn er sich als würdig erweist, sollte man jedem Menschen auch eine zweite Chance zugestehen, auch dann, wenn es für die Opfer eines Verbrechens schwer zu ertragen ist. In allen anderen Fällen ist die Sicherungsverwahrung richtig und angebracht, denn natürlich muss auch die Gesellschaft vor Tätern, die immer wieder Verbrechen begehen, geschützt werden.