Neulich war ich bei einer Verhandlung eines Familiengerichts zugegen, bei der sich die Richterin damit brüstete, morgens schon einen Hartz4-Empfänger zur Zahlung des Kindesmindestunterhalts in Höhe von 334,- € monatlich verknackt zu haben. Der könne sich ja einen Nebenjob oder was auch immer suchen! Ist es inzwischen Recht (von gerecht rede ich eh nicht), Menschen ohne Würdigung der Situation einfach irgendetwas aufzudrücken, was zwangsläufig zu völliger Zerstörung der Lebensumstände führen muss? Haben sólche Richter irgendeine soziale Kompetenz? Liegt es im Interesse der Allgemeinheit, solche Richter gewähren zu lassen?
2011-01-03T04:00:46Z
@Aviator: Solche Urteile führen doch immer nur zur Privatinsolvenz! Jemandem Zahlungen aufzudrücken, die nicht leistbar sind, ist doch Irrsinn! Zudem ist es doch so, dass in "normalen" Familien auch zurückgesteckt wird. Wieso also nicht bei Scheidungskindern? Hier wird doch letztlich die Armut (meist) der Männer (wie vor 20 Jahren) wieder eingeführt!
2011-01-03T05:29:37Z
@all: die Rechtsprechung geht inzwischen davon aus, dass der Mindestunterhalt IMMER zu zahlen ist und notfalls der Unterhaltspflichtige in die Insolvenz geschickt wird. Es müsste nachgewiesen werden, das jemand ALLES getan hat, um den Unterhalt zu bezahlen, theoretisch also sich für jeden in der EU ausgeschriebenen Job bemüht hat. Da das nicht möglich ist, werden Leute gezielt verknackt und in die Insolvenz geschickt! Ist das richtig? Es geht hier nicht um Hartz4er oder um arme Kinder, sondern um den Rechtsgrundsatz der Verhältnismässigkeit und der individuellen Leistungsfähigkeit, die bei diesem Thema gezielt ausser Kraft gesetzt wird!
2011-01-03T05:32:46Z
@balou: Irrtum, in meinem Fall hat die Dame über einen vorher stattfindenden Prozess gesprochen! Woraus du erkennen kannst, dass es Dinge tatsächlich gibt, die Du Dir nicht vorstellen kannst! Ich konnte mir auch nicht vorstellen, dass eine Richterin sich damit brüstet!
2011-01-03T07:00:44Z
@some: es ist schon erstaunlich, dass ich von manchen hier als unglaubwürdig, ahnungslos oder extrem erklärt werde. Was ich meine, ist völlig belanglos! Ich habe mich intensiv mit dem Thema befasst, kann Euch das Gericht und die Richterin namentlich nennen. Ich sehe aber, dass viele hier nicht zwischen einer Rechtsfrage und ihrer persönlichen Ansicht bzw der Wertung einer Sachfrage unterscheiden können. Schade! Danke an alle, die sich mit der SACHFRAGE befasst haben!
Anonym2011-01-03T04:05:43Z
Beste Antwort
(Ge)-recht sein oder (gerecht) Rechtsprechen ist das eine. Sich mit etwas brüsten ist das andere. Und als Richter(in) so etwas von sich zu behaupten, das finde ich nun wirklich nicht gut. Ob der Mann zu Recht nun zahlen muss, lasse ich mal dahingestellt. Aber der guten Frau fehlt nun wirklich die soziale Kompetenz. Wenn die Richterin ihrem Beruf so nachgeht, als ob sie Großwildjäger in Afrika wäre und sich damit brüstet, wieviel Tiere sie schon erlegt hat, dann ist sie dieses Amtes nun wirklich nicht würdig.
Allwissende Müllhalde, ich glaube nicht, dass die Familienrichterin eine derartige Aussage gemacht hat. Egal ob es sich um die Ausurteilung von Verpflichtungen zur Zahlung des Regelunterhaltes für Scheidungskinder handelt oder ob es um Unterhaltszahlungen für nichteheliche Kinder geht. Die Richterin wird sich in jedem Fall an die Richtlinien nach der Düsseldorfer Tabelle oder eventuell auch die der Berliner Tabelle gehalten haben.
Dazu wird der zur Zahlung des Regelunterhaltes verpflichtete andere Elternteil in jedem Falle verpflichtet sein, seine Leistungsfähigkeit, oder wenn er nicht leistungsfähigfähig ist, seine nicht Leistungsfähigkeit durch Vorlage seiner Verdienstbescheinigungen, Hartz IV Bescheide, Sozialhilfebescheide genauestens nachzuweisen.
Wenn nun in einer Familienrechtssache der zur Zahlung verpflichtete ganz einfach nicht mitwirkt und es unterläÃt die erforderlichen Bescheinigungen der Familienrichterin zur Festsetzung der Regelunterhaltszahlungen vorzulegen, dann kann er sich doch nicht so ganz einfach durch ignorieren aus der Verantwortung ziehen, sondern er muss sich z w i n g e n d seine Verantwortungslosigkeit anrechnen lassen.
Der zu Unterhaltszahlungen für ein Kind Verpflichtete hätte zu jeder Zeit, bei Ãnderung seiner persönlichen finanziellen Verhältnisse die Möglichkeit, diese seine Zahlungsverpflichtung auch bei dieser Familienrichterin herabsetzen zu lassen.
Fehlende Mitwirkung muss er / sie sich anrechnen lassen.
Müllhalde, Müllhalde, ich verstehe dich nicht! Hoffentlich erkennst du jetzt, dass der Mindestunterhalt zu Regelsätzen nicht immer und grundsätzlich zu zahlen ist.
Ein H4-Empfänger hat grundsätzlich die MÃGLICHKEIT über kurz oder lang aus seiner Misere rauszukommen. Ob das jetzt durch einen Umzug, eine Umschulung, die Annahme einer minderqualifizierten Tätigkeit oder was auch immer ist - ein H4-Empfänger hat die MÃGLICHKEIT vielleicht (!) aus H4 wieder rauszukommen.
Anders sieht es bei den Empfängern der Grundsicherung aus. Die kommen DEFINITIV nicht mehr aus der Misere raus - sei es aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Alter.
Vielleicht stehe ich ja auf der Leitung, aber man hat eine Unterhaltspflicht zu erfüllen - unabhängig davon, ob es einem wirtschaftlich gut oder nicht so gut geht. Die Kinder können nichts dafür, dass sie geboren wurden - den Eltern obliegt es für den Kindesunterhalt zu sorgen. Und wenn ich mir mal so die Verhältnisse im weiteren Umfeld anschaue, wieviele Väter sich wirklich um Kindesunterhalt drücken - einfach damit, dass sie "offiziell" nur ein Mindesteinkommen haben und den Rest irgendwie schwarz verschieben UND dann auch noch Unterstützungsleistungen von Staat beantragen (weil sie ja nur das Mindesteinkommen beziehen und auch noch Unterhaltszahlungen leisten müssen), da bekomme ich so dermaÃen das K*otzen, dass ich mich gar nicht mehr beruhigen kann.
Was wäre in Deinen Augen denn gerechter? Dass die Allgemeinheit für den Kindesunterhalt aufkommen muss - also Du und ich, die gar nix mit dieser Familie und dem Kind zu schaffen haben oder der Vater, der in Sachen Produktion genauso involviert war, wie die Mutter? Ich weiÃ, es klingt hart und abwertend, aber ich war auch mit einem Erzeuger gesegnet, der sich verdammte 18 Jahre nicht eine Bohne um mich gekümmert hat. Und dann - nach Abschluà von Ausbildung Nr. 1 usw. war ich auf einmal interessant - da konnte man ja mit "seiner Tochter" hausieren gehen... Wer p*oppen kann, muss auch für die Folgen gerade stehen und auch in finanzieller Hinsicht. Und einem Richter soziale Kompetenz abzusprechen, nur weil er oder sie bestehendes Recht anwendet und auch den Vater mit in die Verantwortung nimmt, finde ich - gelinde gesagt - schon sehr schwach.
@Dein Nachtrag: ein Mindestunterhalt muss immer gezahlt werden - na klar doch! Es ist ja auch immer ein Mindestbedarf gegeben - oder glaubst Du vielleicht ein Kind wächst nicht mehr oder braucht keine neuen Schulsachen oder kein Geld mehr für den Ausflug nur weil Papa keinen Bock hat sich einen Job zu suchen?! Verdammt noch eins: wenn ich Kinder in die Welt setze, habe ich für sie zu sorgen - auch in finanzieller Hinsicht. Dann muss ich mir als Unterhaltspflichtiger eben etwas einfallen lassen, wie ich schnell wieder an einen Job komme und meinen Pflichten nachkommen kann! Das Kind kann nicht gefriergetrocknet weggeschlossen werden bis der Vater vielleicht mal wieder einen Job gefunden hat, der ihm taugt!
Natürlich steht es ausser Frage das dem Kind Recht zugesprochen wird. Ob das Geld nun vom Jugendamt oder vom Kindsvater kommt wäre mir persönlich egal. Hauptsache dem Kind gehts gut.
Was dieses spezielle Urteil soll verstehe ich allerdings nicht so wirklich. Soll er sich einen Nebenjob aus dem Hut zaubern. Es kann ja wirklich sein, dass der Mann nach Arbeit sucht und nichts findet (oder krank etc. ist) und wenn er keine Arbeit sucht und lieber auf Staatskosten lebt, wird sich auch jetzt für Ihn nichts ändern. Das Existenzminimum muss man ihm ja sowieso lassen.
Warum sucht Ihr das Recht immer bei den Leuten, die auf Kosten anderer leben. Das Kind will essen, braucht Kleidung u.s.w. Wer Kinder zeugt muss auch Verantwortung übernehmen.