Yahoo Clever wird am 4. Mai 2021 (Eastern Time, Zeitzone US-Ostküste) eingestellt. Ab dem 20. April 2021 (Eastern Time) ist die Website von Yahoo Clever nur noch im reinen Lesemodus verfügbar. Andere Yahoo Produkte oder Dienste oder Ihr Yahoo Account sind von diesen Änderungen nicht betroffen. Auf dieser Hilfeseite finden Sie weitere Informationen zur Einstellung von Yahoo Clever und dazu, wie Sie Ihre Daten herunterladen.

Sind solche Urteile richtig?

Neulich war ich bei einer Verhandlung eines Familiengerichts zugegen, bei der sich die Richterin damit brüstete, morgens schon einen Hartz4-Empfänger zur Zahlung des Kindesmindestunterhalts in Höhe von 334,- € monatlich verknackt zu haben. Der könne sich ja einen Nebenjob oder was auch immer suchen!

Ist es inzwischen Recht (von gerecht rede ich eh nicht), Menschen ohne Würdigung der Situation einfach irgendetwas aufzudrücken, was zwangsläufig zu völliger Zerstörung der Lebensumstände führen muss? Haben sólche Richter irgendeine soziale Kompetenz? Liegt es im Interesse der Allgemeinheit, solche Richter gewähren zu lassen?

Update:

@Aviator: Solche Urteile führen doch immer nur zur Privatinsolvenz! Jemandem Zahlungen aufzudrücken, die nicht leistbar sind, ist doch Irrsinn!

Zudem ist es doch so, dass in "normalen" Familien auch zurückgesteckt wird. Wieso also nicht bei Scheidungskindern? Hier wird doch letztlich die Armut (meist) der Männer (wie vor 20 Jahren) wieder eingeführt!

Update 2:

@all: die Rechtsprechung geht inzwischen davon aus, dass der Mindestunterhalt IMMER zu zahlen ist und notfalls der Unterhaltspflichtige in die Insolvenz geschickt wird. Es müsste nachgewiesen werden, das jemand ALLES getan hat, um den Unterhalt zu bezahlen, theoretisch also sich für jeden in der EU ausgeschriebenen Job bemüht hat. Da das nicht möglich ist, werden Leute gezielt verknackt und in die Insolvenz geschickt! Ist das richtig?

Es geht hier nicht um Hartz4er oder um arme Kinder, sondern um den Rechtsgrundsatz der Verhältnismässigkeit und der individuellen Leistungsfähigkeit, die bei diesem Thema gezielt ausser Kraft gesetzt wird!

Update 3:

@balou: Irrtum, in meinem Fall hat die Dame über einen vorher stattfindenden Prozess gesprochen!

Woraus du erkennen kannst, dass es Dinge tatsächlich gibt, die Du Dir nicht vorstellen kannst! Ich konnte mir auch nicht vorstellen, dass eine Richterin sich damit brüstet!

Update 4:

@some: es ist schon erstaunlich, dass ich von manchen hier als unglaubwürdig, ahnungslos oder extrem erklärt werde. Was ich meine, ist völlig belanglos! Ich habe mich intensiv mit dem Thema befasst, kann Euch das Gericht und die Richterin namentlich nennen. Ich sehe aber, dass viele hier nicht zwischen einer Rechtsfrage und ihrer persönlichen Ansicht bzw der Wertung einer Sachfrage unterscheiden können. Schade! Danke an alle, die sich mit der SACHFRAGE befasst haben!

15 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    (Ge)-recht sein oder (gerecht) Rechtsprechen ist das eine. Sich mit etwas brüsten ist das andere. Und als Richter(in) so etwas von sich zu behaupten, das finde ich nun wirklich nicht gut. Ob der Mann zu Recht nun zahlen muss, lasse ich mal dahingestellt. Aber der guten Frau fehlt nun wirklich die soziale Kompetenz. Wenn die Richterin ihrem Beruf so nachgeht, als ob sie Großwildjäger in Afrika wäre und sich damit brüstet, wieviel Tiere sie schon erlegt hat, dann ist sie dieses Amtes nun wirklich nicht würdig.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Deine ganze Geschichte klingt so wie du sie erzählst extrem unglaubwürdig!

    Zunächst sind Verhandlungen vor dem Familiengericht NICHT öffentlich. Also kannst du dort nicht mal so eben anwesend gewesen sein... ohne selbst beteiligt zu sein.

    Und keine Richterin wird sich in einer Gerichtsverhandlung gross zu anderen Fällen äussern, geschweigen denn, sich mit irgendwelchen Urteilen "brüsten"

    Ausserdem wäre so ein Urteil genauso sinnlos wie rechtswidrig - es sei denn, dem Hartz IV Empfänger wären irgendwelche "schwarzen" Nebeneinkünfte nachgewiesen worden....

    Ansonsten würde das Jugenamt in Vorleistung gehen. Und dass jemand, auch wenn er momentan keine Arbeit hat, nicht generell von seiner Pflicht für seine Kinder zu sorgen entbunden wird, ist genauso logisch wie selbstverständlich.

  • Tifi
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Brüsten ist nicht gut, aber was Recht ist, muss Recht bleiben.

    Der Hartz4 Empfänger wird nicht verhungern, das Existenzminimum darf nicht gepfändet werden.

  • Clemi
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist weder Recht noch gerecht.

    Wenn der zur Unterhaltszahlung verpflichtete vor der Trennung von der Familie einen Job hatte und seiner Obliegenheitspflicht jetzt nicht nachgekommen ist (Kündigung des Jobs), sieht das anders aus. Dann ist es allein seine Schuld und das Urteil ist auch gerecht. Sich vor Unterhaltszahlungen drücken zu wollen, gilt nicht. Da wiegt das Recht auf das Kindeswohl schwerer, was sicherlich selbstverständlich ist.

    Wenn der Vater schon vorher Hartz-IV-Empfänger war, so muss das Gericht berücksichtigen, dass dem Vater auch weiterhin genug Geld für seine eigene Grundsicherung bleibt. Wenn das beim Urteil nicht berücksichtigt wird, ist dieses rechtswidrig.

  • Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
  • TWally
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    a) Richter sind grundsätzlich unabhängig (Gottseidank).

    b) Recht und Gerechtigkeit sind zwei Paar Stiefel (was dem einen sin Nachtigall, ist dem andern sin Uhl)

    c) Einzelrichterliche Entscheidungen kann man im allgemeinen in einer höheren Instanz überprüfen lassen

    d) Deine Schilderung von Empörung geprägt und voreingenommen

    e) Ich kenne den Einzelfall nicht, nur die Fragmente aus deiner Feder (siehe d). Ich nehme an, dass die Richterin alle Umstände gewürdigt hat und sich aus den vorleigenden Fakten ein Bild gemacht hat.Liegen ihr Umstände vor, die du nicht kennst, die aber für ihre Entscheidung wichtig waren?

    f) Denkst du nicht auch, dass das Kind des "Verknackten" Recht auf Unterhalt hat?

    g) Bei Vorsatz kann man einen Richter wegen Rechtsbeugung belangen. Würdest du das Verhalten der Richterin unter Würdigung aller Umstände als Rechtsbeugung bezeichnen?

    Summa summarum: Allwissende Müllhalde, das hast du bei deinem Profil und Wissen nicht nötig.

    Zu deinen Details oder zum Kern der Sache:

    Es mag zwar unsinnig erscheinen, einem HartzIVler "in die leere Tsche" zu greifen, aber was ist, wenn er morgen schon zu Geld kommt (durch Arbeit, Erbschaft, Lotteriegewinn etc)? Ohne Urteil müsste der Mann den Unterhalt, den der Staat wg. seiner Mittellosigkeit übernommen hatte, nicht zurückzahlen. Wäre _das_ gerecht? Wo ist dann die Nachtigall, und wo die Uhl?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zu Deiner Frage: "Haben solche Richter irgendeine soziale Kompetenz?"

    Ja natürlich, dieses Urteil zeugt von sehr großer sozialer Kompetenz. Die Richterin hat das schwächste Glied in dieser Kette unterstützt, und das ist DAS KIND und nicht etwa der ach so arme Hartz-IV-Empfänger, der zwar Kinder in die Welt setzen konnte, sich jetzt aber um den Unterhalt drückt.

    Mein Mitleid mit dem "armen" Hartz-IV Empfänger hält sich da in sehr engen Grenzen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sieh doch die ganze Sache mal aus Sicht der Kinder. Sollen sie verhungern nur weil der Erzeuger zu faul ist zum Arbeiten??

    Bin selber geschieden und habe 2 unterhaltspflichtige Kinder. Habe 2 Jobs um den Unterhalt aufzubringen, und wenns nötig wäre würde ich noch einen dritten annehmen um meine Kids versorgt zu wissen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich sehe das so: Währe er seinen Verpflichtungen treu geblieben, als Regelmässig bezahlt, währe es nicht dazu gekommen. Ich kenne mehrere Frauen die auf den Unterhalt angewiesen sind und ihn auch bekommen und trotz alledem noch zur Tafel müssen. Wenn ich mir nicht 100% sicher bin für meinen Anhang, auch wenn die Frau mal weg sein sollte, in Welcher Form auch immer da zu sein mache ich auch keine Kinder. Aus welchen Gründen auch immer es bei ihm zum Verzug des Unterhalts kam, sehe ich es als seine Verpflichtung an auch zu zahlen. Da sollte man keine Unterschiede machen. Wenn die Richterin das nur getan hat weil sie ihre eigendlich eigenen "Interessen" durchsetzen wollte ist das natürlich nicht OK.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Kann ich mir nicht vorstellen, da derjenige als Vater so oder so mit dem Unterhalt in der Pflicht ist. Dieser Betrag wird vom Jugendamt eingefordert, so er nicht freiwillig zahlt. Damit hat kein Gericht was zu tun.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Allwissende Müllhalde,

    ich glaube nicht, dass die Familienrichterin eine derartige Aussage gemacht hat.

    Egal ob es sich um die Ausurteilung von Verpflichtungen zur Zahlung des Regelunterhaltes für Scheidungskinder handelt oder ob es um Unterhaltszahlungen für nichteheliche Kinder geht.

    Die Richterin wird sich in jedem Fall an die Richtlinien nach der Düsseldorfer Tabelle oder eventuell auch die der Berliner Tabelle gehalten haben.

    Dazu wird der zur Zahlung des Regelunterhaltes verpflichtete andere Elternteil in jedem Falle verpflichtet sein, seine Leistungsfähigkeit, oder wenn er nicht leistungsfähigfähig ist, seine nicht Leistungsfähigkeit durch Vorlage seiner Verdienstbescheinigungen, Hartz IV Bescheide, Sozialhilfebescheide genauestens nachzuweisen.

    Wenn nun in einer Familienrechtssache der zur Zahlung verpflichtete ganz einfach nicht mitwirkt und es unterläßt die erforderlichen Bescheinigungen der Familienrichterin zur Festsetzung der Regelunterhaltszahlungen vorzulegen, dann kann er sich doch nicht so ganz einfach durch ignorieren aus der Verantwortung ziehen, sondern er muss sich z w i n g e n d seine Verantwortungslosigkeit anrechnen lassen.

    Der zu Unterhaltszahlungen für ein Kind Verpflichtete hätte zu jeder Zeit, bei Änderung seiner persönlichen finanziellen Verhältnisse die Möglichkeit, diese seine Zahlungsverpflichtung auch bei dieser Familienrichterin herabsetzen zu lassen.

    Fehlende Mitwirkung muss er / sie sich anrechnen lassen.

    Müllhalde, Müllhalde, ich verstehe dich nicht!

    Hoffentlich erkennst du jetzt, dass der Mindestunterhalt zu Regelsätzen nicht immer und grundsätzlich zu zahlen ist.

    V.G. o.boy

    Quelle(n): Berufserfahrung: Rechtsgrundlage § 1600 ff. BGB
Haben Sie noch Fragen? Jetzt beantworten lassen.