Wer hat Frau Dr. Angela Merkel auch schon angezeigt?

Frau Dr. Angela Merkel hat Rechtsbeugung begangen, weil sie die Auflagen durch das Bundesverfassungsgericht einfach ignoriert und NICHT erfüllt.
Die Auflagen durch das Verfassungsgericht zu den Hartz IV Regelungen sind von ihr bis zum 31.12.2010 einfach NICHT umgesetzt worden!

Sie macht ganz genau so weiter wie Dr. Helmut Kohl, der sich auch über die Verfassung gestellt hat (sein Ehrenwort -kann er so etwas überhaupt haben?- stellte er über die Verfassung).

Meine Fragen also:
Wer hat Frau Dr. Angela Merkel hierfür schon angezeigt?
Müssen wir nicht auch die zuständige Ministerin Ursula Gertrud von der Leyen, geb. Albrecht aus diesem Grund anzeigen, da es in ihren Zuständigkeitsbereich fällt?

Bin auf Eure Antworten sehr gespannt.

2011-01-03T03:22:50Z

Nachtrag:
Eine Übergangsfrist gibt es NICHT!
Stichtag war der 31.12.2010

2011-01-03T03:25:51Z

@Bernd Treibsand

Deine Frage erübrigt sich, wenn Du die Frage richtig lesen würdest!

Ich hetze NICHT, ich habe eine Frage gestellt!

2011-01-03T03:30:00Z

@ Das X
Ich traue mich noch ganz andere Sachen!

Auch die Machenschaften des Dr.Kohl wurde von mir bei der Staatsanwaltschaft angezeigt!
Leider haben da auch zu wenig Bürger Anzeige erstattet, denn der "läuft" immer noch frei herum, obwohl auch er sich über die Verfassung gestellt hat. Dies scheint die Politiker der CDU auszuzeichnen!

2011-01-03T04:05:07Z

@pikas
Du bist nicht auf den neusten Stand!
Diese Gesetze gibt es noch NICHT!

2011-01-03T14:15:19Z

@alf 50

Könntest Du bitte einen Satz schreiben, was Du wirklich sagen möchtest.
Aus den Buchstaben von Dir kann kein Mensch erkennen, was Du überhaupt meinst!
Danke im Voraus

2011-01-04T16:39:36Z

@Zack hier bin ich

So, so, man kennt mich da gar nicht....

Wie kommst Du denn zu so einer Aussage?
Sitzt Du im Bundeskanzleramt und kennst meinen richtigen Namen?

Dann solltest Du mich aber kennen, denn die im Bundeskanzleramt kennen mich schon lange!

Anonym2011-01-03T01:35:37Z

Beste Antwort

Das Volk verdient den Führer das es wählt.

Anonym2011-01-04T12:55:15Z

Warum hast du nicht schon längst eine Anzeige gegen Frau Merkel gestellt, mann kennt dich da gar nicht und es hat auch noch niemand nach dir dort gefragt, seltsam sehr seltsam.
by

Gummizelle 132011-01-03T06:03:45Z

Klagen kann meiner nichtjuristischen Meinung nach nur ein Geschädigter - in dem Fall ein Hartz-IV-Empfänger, der sich einen Beratungsschein holen müßte, um über einen RA eine Klage einzureichen. Beklagter wäre die Bundesrepublik Deutschland. Wegen Rechtsbeugung/Verfassungsbruch oder was? Ist dies nicht ein bißchen weit her geholt?

alf-502011-01-03T05:28:40Z

wenn ich alles so bei der durch lese komme ich auf den Gedanken dazu nicht bloß ein kleiner sondern ein Großer….… bist

Karsten L2011-01-03T01:49:44Z

Da kannst Du doch gleich fragen "Wer schützt die Verfassung vor dieser Regierung ?". :) Der Verfassungsschutzt jedenfalls nicht.

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