Schwierige Frage, was das Erbrecht betrifft, vielleicht kann jemand helfen?
Klar, muss ich mich demnächst mal mit einem Anwalt kurzschließen und mal nachfragen, aber ich habe mir gedacht, ich schildere hier mal den Fall:
Also...
Die Mutter hat das Haus an die älter ihrer Töchter überschrieben. Notariell ist folgendes festgehalten:
Die Tocher steht im Grundbuch - ihr Ehemann hat lebenslanges Wohnrecht (steht also nicht im Grundbuch)
Sollte die Tochter durch z.B. einen Unfall sterben, fällt das Haus an die Mutter zurück. Sollte diese schon vorher verstorben sein, dann geht es ja den gewohnten Erbweg. Sprich: Da die ältere Tochter KEINE Kinder hat, würde also laut Erbfolge die kleinere Schwester das Haus erben.
Nun will der Ehemann (der lebenslanges Wohnrecht hat - übrigens auch NACH ableben seiner Frau/die ältere Tochter), dass die ältere Tochter ein Testament aufsetzt, in dem sie IHN als Alleinerben einsetzt.
Nun sollte folgendes eintreten: SIE hat dieses handschriftliche Testament gemacht - hat einen Unfall und stirbt. Laut dem Testament soll dann ja der Ehemann das Haus erben.. - aber geht das denn, denn laut Notarvertrag sollte es in so einem Fall ja an die Mutter oder Schwester fallen...
Wiegt dieser notariell beglaubigte Vertrag höher als das handschriftliche Testament??
Ich hoffe, ich habe es einigermaßen gut beschrieben.. wenn es noch Fragen gibt, dann einfach nachfragen. Aber ich hoffe, dass jemand etwas darüber weiß...