Schwierige Frage, was das Erbrecht betrifft, vielleicht kann jemand helfen?

Klar, muss ich mich demnächst mal mit einem Anwalt kurzschließen und mal nachfragen, aber ich habe mir gedacht, ich schildere hier mal den Fall:

Also...

Die Mutter hat das Haus an die älter ihrer Töchter überschrieben. Notariell ist folgendes festgehalten:

Die Tocher steht im Grundbuch - ihr Ehemann hat lebenslanges Wohnrecht (steht also nicht im Grundbuch)

Sollte die Tochter durch z.B. einen Unfall sterben, fällt das Haus an die Mutter zurück. Sollte diese schon vorher verstorben sein, dann geht es ja den gewohnten Erbweg. Sprich: Da die ältere Tochter KEINE Kinder hat, würde also laut Erbfolge die kleinere Schwester das Haus erben.

Nun will der Ehemann (der lebenslanges Wohnrecht hat - übrigens auch NACH ableben seiner Frau/die ältere Tochter), dass die ältere Tochter ein Testament aufsetzt, in dem sie IHN als Alleinerben einsetzt.

Nun sollte folgendes eintreten: SIE hat dieses handschriftliche Testament gemacht - hat einen Unfall und stirbt. Laut dem Testament soll dann ja der Ehemann das Haus erben.. - aber geht das denn, denn laut Notarvertrag sollte es in so einem Fall ja an die Mutter oder Schwester fallen...

Wiegt dieser notariell beglaubigte Vertrag höher als das handschriftliche Testament??

Ich hoffe, ich habe es einigermaßen gut beschrieben.. wenn es noch Fragen gibt, dann einfach nachfragen. Aber ich hoffe, dass jemand etwas darüber weiß...

Nasenbaer 27082010-12-21T09:29:29Z

Beste Antwort

http://de.search.yahoo.com/search;_ylt=A03uv8e54xBNxhIAgFEzCQx.?ei=UTF-8&p=neues+erbrecht&rs=2&fr2=rs-top
Schau mal

KaiOmen www.sgcgermany.com2010-12-22T13:32:15Z

als erstes mal ist zu sagen dass das wohnrecht auch im grundbuch steht !

gibt es ein testament beim notar so kann man das ahndschriftliche anfechten-auch wenn es später erstellt wurde-weil man annehmen muss dass das handschriftliche unter zwang gemacht wurde udn es wird darauf hinauslaufen dass allein das notarielle wirkt!
sollte aber dieses handschriftliche zu LEBZEITEN von der person beim notar hinterlegt worden sein, dann verliert das andere die wirksamkeit und das handschriftliche zählt!

Bernd D2010-12-22T00:18:28Z

Soviel wie ich weiss, sollte ein Testament immer notariel beglaubigt sein. Isz das nicht der Fall denke ich das der Vertrag vom Notar vorrang hat, denn der ust ja beglaubigt.

novemberfalter2010-12-21T19:33:32Z

1. Ein Testament sollte immer handschriftlich sein und Notariell beglaubigt sein.
zur Not geht es auch ohne Notarielle Beglaubigung, nur ist der Stress mit den Erben so oder so absehbar.
2. Wenn kein Testament vorhanden ist oder der Erblasser wirr formuliert, greift die die Gesetzliche Reihenfolge 1 Grades.
3. Unter Ehepartnern wird auch häufig das sogenannte Berliner Testament angewendet (derjenige der übrig bleibt erbt dann alles).
4. Wenn nun der Erblasser jemanden Lebenslanges Wohnrecht einräumt, dann gilt das nur für ihn aber nicht für seine Verwandtschaft, Kinder, Enkel u.s.w.)
5. Das heißt stirbt derjenige der Lebenslanges Wohnrecht hatte auch, gibt es keinerlei Rechtsansprüche an seine Verwandtschaft.

6. Dann greift aber wieder die Erbfolge der anderen Rechtmäßigen Seite nämlich, die der Zuerst verstorbenen und auch in der Familientradition folgende Person.

7. Also Kinder, Enkel, Schwester, Bruder, Nichten u.s.w.

8. Beim Erben verhält es sich so, keine Regeln ohne Ausnahmen.

Um Die oben gestellte Frage wirklich sicher und Zweifelsfrei beantworten zu können, sollte man sich eines Spezialisten in Erbrecht bedienen.
Das kostet zwar kann aber hilfreich sein um einigermaßen ruhig schlafen zu können.

Beim Erben hört übrigens Freundschaften und das Eigene Blut auf sich kooperativ zu zeigen.
Wenn es ums Erben geht, wird sowieso der Verteilungskampf losgehen bevor der Erblasser Erkaltet ist, dem das aber am Allerwersten vorbei geht und hoffentlich von oben zusieht, wie Gierig seine eigene Verwandtschaft ist.

Also noch einmal. Bitte einen Wirklichen Fachmann zu Rate ziehen und nicht uns hier die nur wage Auskunft geben können.

Jennymaus00182010-12-21T18:30:30Z

die haben alle recht nur das testament gilt dafür wird sowas befasst damit es keine komplikationen gibt! weil ihr das haus gehörte kann sie auch bestimmen wer es als nächtes erbt!!! so spricht das gesetz hoffe das war dir eine hilfe mfg

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