Ich habe meinen Strafbefehl bekommen. Bin mit 1,64 angehalten worden. Im Strafbefehl steht, das mir vor 7 monaten keine neue ausgestellt werden darf. Nun möchte ich wissen ob ich eine MPU machen muss oder nicht, weil davon nix im Strafbefehl steht. Die Restzeit von den 7 Monaten sind ca. noch 2 - 3 Monate und ich war in der Probezeit.
2010-12-14T07:56:42Z
Ich fahre eigentlich nich unter alkohol und drogen nehme ich auch nicht! Den abend bin ich mit kollegen zu einer Party und die sind nach ner stunde abgehauen und ich wollte noch beiben bin dann später ins auto hab geschlafen wurd wach durch die kälte und dann fühlte ich mich auch wieder fit sonst wär ich auch nich gefahren ers als ich die auto tür auf gemacht habe hab ich bemerkt das ich noch besoffen war :/ und ich hatte auch gott sei dank keinen unfall! Wie gesagt ich bin selber gegen fahren unter alkohol bin sonst die person die immer den anderen den schlüßel abnimmt und so
?2010-12-14T08:14:36Z
Beste Antwort
wie schon geschrieben wurde es liegt an deiner führerscheinstelle ob du eine mpu machen musst am besten rufst du da mal an oder lässt dich da hin fahren und erkundigst dich mal...da du in der probe bist könnte es schon sein das du eine mpu oder eine nachschulung machen musst...hoffe doch das es dir ne lehre war mit alk zufahren....sterben ja schließlich schon genug wegen alk am steuer...
so viele Antworten und nur zwei sind richtig. Du wirst auf jeden Fall zur MPU gebeten, da diese ab 1,6 %o gesetzlich vorgeschrieben ist (§13 FEV). Die Aufforderung kommt aber erst bei Neubeantragung des FS von der Führerscheinstelle, daher steht es nicht im Strafbefehl.
Bereite Dich frühzeitig vor. Deine Aussage, nicht so viel zu trinken ist durchaus ein üblicher Reflex, aber sie ist definitiv falsch. Allein die Tatsache, dass Du Dich mit über 1,6%o noch fit fühlst, zeigt schon dass Du erheblich Alkohol gewöhnt bist und dazu braucht es Training.
Vor der Neuerteilung ist für Dich übrigens auch noch das besondere Aufbauseminar Pflicht. Da kannst Du Dich schon mal drum kümmern, ist auch als Vorbereitung für die MPU brauchbar.
Hier sind mal zwei Links von Portalen, die Dir bei der MPU-Vorbereitung helfen können:
das Gericht legt nur die Dauer des Führerschein- Entzugs fest, alles andere liegt im Ermessen der Führerscheinstelle ( bzw Landratsamt ).Das bedeutet, zur Klärung des weiteren Verlaufs mußt Du dich mit der Führerscheinstelle in Verbindung setzen.