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Muss ich zur MPU oder nicht?

Ich habe meinen Strafbefehl bekommen.

Bin mit 1,64 angehalten worden.

Im Strafbefehl steht, das mir vor 7 monaten keine neue ausgestellt werden darf.

Nun möchte ich wissen ob ich eine MPU machen muss oder nicht, weil davon nix im Strafbefehl steht.

Die Restzeit von den 7 Monaten sind ca. noch 2 - 3 Monate und ich war in der Probezeit.

Update:

Ich fahre eigentlich nich unter alkohol und drogen nehme ich auch nicht!

Den abend bin ich mit kollegen zu einer Party und die sind nach ner stunde abgehauen und ich wollte noch beiben bin dann später ins auto hab geschlafen wurd wach durch die kälte und dann fühlte ich mich auch wieder fit sonst wär ich auch nich gefahren ers als ich die auto tür auf gemacht habe hab ich bemerkt das ich noch besoffen war :/ und ich hatte auch gott sei dank keinen unfall! Wie gesagt ich bin selber gegen fahren unter alkohol bin sonst die person die immer den anderen den schlüßel abnimmt und so

12 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    wie schon geschrieben wurde es liegt an deiner führerscheinstelle ob du eine mpu machen musst am besten rufst du da mal an oder lässt dich da hin fahren und erkundigst dich mal...da du in der probe bist könnte es schon sein das du eine mpu oder eine nachschulung machen musst...hoffe doch das es dir ne lehre war mit alk zufahren....sterben ja schließlich schon genug wegen alk am steuer...

  • Andre
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    es wurde und wird auch in zukunft nicht im strafbehl stehen das man eine mpu machen muß.

    die antworten das eine mpu im strafbefehl stehen muß ist absoluter quatsch.

    ab 1,6 promille ist eine mpu zu machen ohne diese bekommt man seinen führerschein nicht wieder .sobald du einen neuen führerschein beantragst ,bekommst du automatisch eine aufforderung eine mpu zu machen die muß allerdings positiv ausfallen .

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wer in der Probezeit mit 1,64 Promille Auto fährt, dem sollte der Führerschein für mindestens 5 Jahre entzogen werden! Offensichtlich hast du absolut nicht die geistige Reife zum Autofahren.

  • Raik
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    so viele Antworten und nur zwei sind richtig. Du wirst auf jeden Fall zur MPU gebeten, da diese ab 1,6 %o gesetzlich vorgeschrieben ist (§13 FEV). Die Aufforderung kommt aber erst bei Neubeantragung des FS von der Führerscheinstelle, daher steht es nicht im Strafbefehl.

    Bereite Dich frühzeitig vor. Deine Aussage, nicht so viel zu trinken ist durchaus ein üblicher Reflex, aber sie ist definitiv falsch. Allein die Tatsache, dass Du Dich mit über 1,6%o noch fit fühlst, zeigt schon dass Du erheblich Alkohol gewöhnt bist und dazu braucht es Training.

    Vor der Neuerteilung ist für Dich übrigens auch noch das besondere Aufbauseminar Pflicht. Da kannst Du Dich schon mal drum kümmern, ist auch als Vorbereitung für die MPU brauchbar.

    Hier sind mal zwei Links von Portalen, die Dir bei der MPU-Vorbereitung helfen können:

    http://www.verkehrsportal,de/

    http://mpu-forum.mpu-idiotentest.com/

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Andre hat die korrekte Antwort gegeben .

    Bei Dir kommt die Probezeit erschwerend hinzu . Wird nicht einfach einen neuen Führerschein zu bekommen .

  • kalle
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    das Gericht legt nur die Dauer des Führerschein- Entzugs fest, alles andere liegt im Ermessen der

    Führerscheinstelle ( bzw Landratsamt ).Das bedeutet, zur Klärung des weiteren Verlaufs mußt Du dich mit der Führerscheinstelle in Verbindung setzen.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Während der Probezeit schon solche Entgleisungen.

    Ja, das hat auf jeden Fall ein Nachspiel. Du kannst froh sein, dass Niemand zu Schaden gekommen ist. Gibt schon genug Alkis und Drogengeschädigte am Steuer.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du glück hast nicht, aber die Zulassungsbehörde kann eine MPU von dir verlangen, das muss auch nicht im Strafbefehl stehen, das kann als Extrabonbon von der Behörde kommen. Mein Tipp : Mach in der Zeit in der Du keine Fahrerlaubnis besitzt eine "MPU-Vorbereitung" sie wird von qualifizierten Fahrschulen angeboten und bereite dich damit auf ein Gespräch mit der Führerscheinstelle vor, denn damit beweist du, daß du dich mit deiner Verfehlung auseinander gesetzt hast und die Entscheidung fällt ihnen leichter von einer MPU abzusehen. Lass dich von einer entsprechenden Fahrschule beraten. Ergreife in jedem Fall die Selbstinitiative, denn das spricht nur für dich!

    Quelle(n): ehem. Fahrlehrer
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn der fuehrerschein aufgrund einer alkoholfahrt eingezogen wurde (bei fahranfaengern gilt 0 promille) musst du ihn wohl neu machen, was zwangslaeufig eine mpu mit sich bringt.

    und wenn in deinem strafbefehl steht, das dir vor ablauf von 7 mon. keine NEUE fahrerlaubnis erteilt werden darf, solltest du dich auf eine mpu einstellen.

    weil ich kenne es nicht anders, fuehrerschein wegen alkfahrt weg, ist mpu angesagt.

    sollte das der fall sein, brauchst du viel geld und geduld, den fuehrerschein wieder zu bekommen.

    mpu kostet bis 400.- und nur die allerwenigsten bestehen die erste mpu. das aber meistens auch nur, um die tuev kassen zu fuellen. (laut spiegel tv)

    wuerden sie dich nur zur nachschulung schicken wollen, haetten sie dir den fuehrerschein nicht genommen.

  • Wilken
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Das liegt allein im Ermessen der Führerscheinstelle. Sie darf es anordnen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    eine MPU muss nur gemacht werden wenn es im strafbefehl drin steht .das ist ja eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung und muss angeordnet werden

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