Darf man bei Otto erworbene Artikel weiterverkaufen (Ratenkauf) ?
Meine Frage an euch darf man Geräte wo man bei Otto gekauft hat und abbezahlt mitsamt Rechnung weiterveräußern obwohl man noch die Raten dafür bezahlt? Ist das erlaubt? Oder gibt es ein Gesetz oder einen Tatbestand der dies verbietet? Wer weiss da was?
Mfg
Matthias
2010-12-11T20:25:23Z
Ja stimmt die stehen unter Eigentumsvorbehalt bis zur Bezahlung! Was wäre sowas? Unterschlagung? Betrug?
Anonym2010-12-11T21:04:42Z
Beste Antwort
Die Ware bleibt bis zur letzten Zahlung Eigentum von Otto. Wenn Du die Raten weiterbezahlst kannst Du die Ware verkaufen. Aber warum kaufst Du die Ware, wenn Du sie dann weiterverkaufen willst? Das verstehe ich nicht.Hast Du die Ware unter dem Vorsatz gekauft sie weiter zu veräußern? Hört sich doch alles etwas merkwürdig an.
Nein das darf man nicht,denn so lange der Artikel nicht voll bezahlt ist,hat der Verkäufer Eigentum Rechte an dem veräuÃerten Produkt.Es wäre schwerer Betrug.
Ein Verkauf deinerseits wäre die Verfügung eines Nichtberechtigten, da Du lediglich Besitzer bist. Dein Käufer könnte aber Eigentümer werden, wenn die Waren im "guten Glauben" gem. § 932 BGB erworben wurden, sprich Dein Käufer von Deiner Eigentümerstellung ausgehen konnte. Dürfte regelmäÃig der Fall sein im Privatbereich, auÃer es geht irgendwo hervor, dass die Kaufsache unter Eigentumsvorbehalt steht. Grundsätzlich ist nämlich ein Verkauf nicht möglich, da Du lediglich ein Anwartschaftsrecht auf die Eigentumverschaffung hast. Dieses Recht könnte man ohne Zustimmung des Eigentümers (in Deinem Fall der Otto Versand) übertragen. Ein normaler Verkauf ist jedoch mit Zustimmung des Otto Versands möglich.
Findet ein Verkauf ohne Zustimmung statt und entsteht dadurch dem Otto Versand ein Schaden z.B. weil Du Deine Raten nicht mehr zahlst, so musst Du für diesen Schaden gerade stehen im Rahmen des Schadenersatzes. Dieser Betrag kann durchaus höher sein als der Kaufpreis. Ist der Kaufpreis bzw. der Schaden bei Dir nicht realisierbar, kommt mit Sicherheit noch eine Prüfung einer Straftat dazu (Vorsatz etc.).