Müssen Privatwege als solche gekennzeichnet sein?

Was, wenn man beruflich als Bote oder Lieferant diese benutzen muss, da aber evtl. ein Schild steht, dass man das auf eigene Gefahr tut?
Wer würde bei einem Arbeitsunfall auf solchen Wegen haften?

Danke für eure Antworten

Anonym2010-12-11T12:13:57Z

Beste Antwort

Deine Berufsgenossenschaft oder deine Krankenversicherung, Der Besitzer des Weges ist mit diesem Schild aus seiner Haftung raus.
Mfg

Chrisman2010-12-13T00:25:09Z

Wenn der Eigentümer eines solchen Weges daraus Rechtsansprüche herleiten möchte, muss er diesen kennzeichnen.
Grundsätzlich ist ein Eigentümer eines Privatweges, auch innerhalb eines geschlossenen Grundstückes verpflichtet, diese so zu gestalten, dass Dritte nicht zu schaden kommen. Im Falle von Paket- oder Postboten haftet in erster Linie die zuständige Berufsgenossenschaft für Arbeits- und Wegeunfälle. Diese wird sich dann ggf. mit dem eigentümer des Weges ins Einvernehmen setzen um sich den Schaden ersetzen zu lassen.

Sprendlinger2010-12-12T13:32:12Z

Wenn nicht geräumt wird siehst Du es selber. Auch braucht dieser Weg nicht beleuchtet zu sein Eine Grube o.ä. darf man auch nicht bei einem Privatweg haben. Du wirst Dich wundern wie viel nicht gekennzeichnete Privatwege in Deiner Stadt sind

johannes2010-12-12T11:48:55Z

deine versicherung, auf dem schild steht zb, privatweg, kein winterdienst , oder ähnliches, muss ihn ja nicht betreten

Krümel2010-12-11T17:05:11Z

Erst mal die Berufsgenossenschaft.
Wo zu bist Du denn Unfallversichert.
Die BG holt sich das Geld vom Besitzer wieder
Auch Fabrikwege und Firmengelände sind Privatwege.

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