info s Zum Thema Wohnen ( umzug,...)?
hallo, ich komm grad einfach nicht weiter auch das googln, brachte mir keine antwort auf meine frage, deswegen hoffe ich , das unter euch "cleveren" mir jemand weiterhelfen kann!
also, ich bin alleinerziehnd und berufstätig und bekomme ab dezember kein ALG 2 mehr somit dann also auch keine leitungen (kosten für unterkunft und heizung)
und weiß ich ja, das ich wohngeld beantargen kann, bei geringem einkommen, aber was ich nicht weiß, wie istd as mitd en wohnungen, müssen die auch beim wohngeld eine gewisse größe aufweißen bzw dürfen eine gewise größe nicht überschreiten ( oder eine gewisse Miete)
bin nämlich gerade auf wohnungssuche da mein Kind den kindergarten wechseln musste damit ich besser, flexibler und vorallem mehr arbeiten kann als bisher und da ich kein auto ahbe müsstenw ir sonst jeden morgen um 6 loslaufen das sie um 7 im kidnergarten ist
nun nochmal meine frage, gibt es regeln für die wohnungsgröße meite etc und was ist wenn sie größer ist ?
@ ulli
danke, soweit hab ich das auch bereits gefunden, und wennd as mitd er wohnungsgröße egal ist dann hat sich ja alles geregelt, danke