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info s Zum Thema Wohnen ( umzug,...)?

hallo, ich komm grad einfach nicht weiter auch das googln, brachte mir keine antwort auf meine frage, deswegen hoffe ich , das unter euch "cleveren" mir jemand weiterhelfen kann!

also, ich bin alleinerziehnd und berufstätig und bekomme ab dezember kein ALG 2 mehr somit dann also auch keine leitungen (kosten für unterkunft und heizung)

und weiß ich ja, das ich wohngeld beantargen kann, bei geringem einkommen, aber was ich nicht weiß, wie istd as mitd en wohnungen, müssen die auch beim wohngeld eine gewisse größe aufweißen bzw dürfen eine gewise größe nicht überschreiten ( oder eine gewisse Miete)

bin nämlich gerade auf wohnungssuche da mein Kind den kindergarten wechseln musste damit ich besser, flexibler und vorallem mehr arbeiten kann als bisher und da ich kein auto ahbe müsstenw ir sonst jeden morgen um 6 loslaufen das sie um 7 im kidnergarten ist

nun nochmal meine frage, gibt es regeln für die wohnungsgröße meite etc und was ist wenn sie größer ist ?

Update:

@ ulli

danke, soweit hab ich das auch bereits gefunden, und wennd as mitd er wohnungsgröße egal ist dann hat sich ja alles geregelt, danke

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Dort wo man Wohngeld beantragt kann man nachfragen - beim Wohungsamt, die müssen es wissen und es ist Ländersache.

  • Ulli
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein. Die Quadratmeter deiner neuen Wohnung spielen keine Rolle, bzw. nur indirekt, weil du ja deine Miete angeben musst. Auf der Seite deiner Stadtverwaltung müsstest du einen Wohngeldrechner finden, mit dem du selbst recht einfach herausfinden kannst, ob und in welcher Höhe du Wohngeld beanspruchen kannst. Hier ein Beispielrechner, damit du mal durchspielen kannst, welche Angaben du machen musst und mit welchem Zuschuss du in etwa rechnen kannst. Es gibt Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.

    http://www.biallo.de/finserv/rechnerinframe/Sozial...

  • Lene
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Die Größe spielt keine große Rolle, der Mietpreis unter Umständen schon

    Wenn du eine Wohnung beziehst, die zum Beispiel pro Quadratmeter 15 Euro kalt kostet, während der Mietspiegel in dem Ort bei 8 Euro liegt, berechnet das Amt auch nur diese 8 Euro.

    Kommen sie zu dem Schluss, dass dein Einkommen ausreichen würde, wenn die Wohnung entsprechend billiger wäre, gibt es keinen Zuschuss.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du in Teilzeit oder in Vollzeit ein Job hast , Wohngeld richtet sich nach dem Verdienst wenn du über 1200 € Netto hast ist somit das Wohngeld hinfällig . Habe mir das selber mal Auskunft geholt daher weiß ich es

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