Rückgaberecht bei Schuhen... siehe Details!?

Meine Mutter hat vor 2 Tagen Schuhe für meinen kleinen Bruder gekauft. Er hat sie einmal getragen und sich Blasen gelaufen. Also ist meine Mutter nochmal in den Laden und wollte sie umtauschen, was die Verkäuferin aber verweigert hat. Was kann man da machen? Könnte man auch auf Umtausch beharren (z.B. eine größere Größe)???
Lieben Dank im Voraus!

Anonym2010-11-26T00:47:10Z

Beste Antwort

Bei Kauf in einem Geschäft gibt es kein Umtauschrecht - außer, wenn die Ware nicht in Ordnung ist. Das ist hier nicht der Fall.
Außerdem: Wer kauft schon einmal getragene Schuhe zum Neupreis?

Anonym2010-11-27T03:21:31Z

Also solange dein Bruder keinen extremen Fußpilz hat oder in die Schuhe rein gekotzt hat MUSS der Laden die Schuhe wieder zurücknehmen ! Rein rechtlich kann man so argumentieren das durch die Blasen am Fuss ein Mangel aufgetreten ist und man nun vom Kaufvertrag zurücktreten möchte . Dafür gibt es aber Fristen. 2 Wochen. Das ist alles im BGB verankert und man kann es dort nachlesen. Sollte der Laden sich dennoch weigern kann man den Prozessweg beschreiten.Wird sich aber wegen Kinderschuhen für vileicht 20 Euro nicht lohnen.

Anonym2010-11-26T12:24:57Z

@Silvo: Stimmt, wir sind alle Rechtsexperten und nur DU allein bist ein RechtsVERSAGER. Sorry, aber so einen rechtlichen Müll wird mir speiübel und es zeugt von eins: Von kfm Recht hast du Null Ahnung, also bitte doch lieber den Mund halten und den Rechtsexperten das Feld überlassen.

Zur Frage: Wie schon mehrfach geschreiben: Es gibt im Laden um die Ecke kein Rückgaberecht. Was Irrtum angeht: Damit ist gemeint, dir war nicht bewusst, dass du Schuhe kaufst und kannst so den Vetrag anfechten. Und wie unser toller RechtsVERSAGER Silvo beiweisen, dass er keine Schuhe kaufen wollten, wenn er sei in die Hand hat, soll er dich selber erklären.

Ich hör lieber auf, sonst explodiere ich doch. Es gibt halt Leute, die wissen alles besser als der Rest der Menschheit...

Anonym2010-11-26T12:08:17Z

Das mit dem Umtausch geht leider nicht! Das ist ungefähr so, als wenn du bereits getragene Unterwäsche umtauschen wolltest. Du würdest sowas ja auch nicht kaufen.
Vorschlag: Mit passenden Einlagen, bzw. anfangs einem Pflaster geht das auch ohne Umtausch!

.**.2010-11-26T09:34:08Z

Es gibt kein Umtauschrecht für im Laden gekaufte, fehlerfreie Ware. Schon gar nicht für getragene.

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