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Da Peg_E fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Rückgaberecht bei Schuhen... siehe Details!?

Meine Mutter hat vor 2 Tagen Schuhe für meinen kleinen Bruder gekauft. Er hat sie einmal getragen und sich Blasen gelaufen. Also ist meine Mutter nochmal in den Laden und wollte sie umtauschen, was die Verkäuferin aber verweigert hat. Was kann man da machen? Könnte man auch auf Umtausch beharren (z.B. eine größere Größe)???

Lieben Dank im Voraus!

11 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Bei Kauf in einem Geschäft gibt es kein Umtauschrecht - außer, wenn die Ware nicht in Ordnung ist. Das ist hier nicht der Fall.

    Außerdem: Wer kauft schon einmal getragene Schuhe zum Neupreis?

  • vor 1 Jahrzehnt

    Zum x-ten Male: Beim Kauf im Laden vor Ort gibt es keine gesetzliches Rückgaberecht wegen Nicht-Gefallen, wenn der Händler es freiwillig macht, hast du Glück, ansonsten Pech.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Da diese Schuhe keine Mängel aufweisen hat sie kein Rückgaberecht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Die Schuhe wurden bereits getragen, da greift kein Umtauschausrecht mehr....man darf ein Produkt zwar prüfen, aber nur "wie man es in einem Ladengeschäft" prüfen kann, also nicht draussen rum laufen usw....

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  • .**.
    Lv 7
    vor 1 Jahrzehnt

    Es gibt kein Umtauschrecht für im Laden gekaufte, fehlerfreie Ware. Schon gar nicht für getragene.

  • vor 1 Jahrzehnt

    In neuen Schuhen läuft man sich gerne mal Blasen, selbst wenn sie die richtige Größe haben. Also: kein Grund zum Umtausch, das wäre nur bei Mangel am Gegenstand möglich.

    Tipp: ShoeEze kaufen und aufsprühen. Das macht das Leder weicher.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Sowas geht leider nicht... Getragene Schuhe kann kein Shop mehr verkaufen, daher nehmen sie sie auch nicht zurück. Bei den Online-Händlern wie Zalando etc. geht das leichter. da kann man den kram zumindet versuchen zurücjkzusenden. häufig wird dann im lager nicht richtig kontrolliert udn sie nehmen die ware trotzdem an. Dann hast du Glück und bekommst dein Geld wieder. Ethisch korrekt ist dieses Vorgehen aber nicht..

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Das mit dem Umtausch geht leider nicht! Das ist ungefähr so, als wenn du bereits getragene Unterwäsche umtauschen wolltest. Du würdest sowas ja auch nicht kaufen.

    Vorschlag: Mit passenden Einlagen, bzw. anfangs einem Pflaster geht das auch ohne Umtausch!

  • vor 1 Jahrzehnt

    In Geschäften hat man kein Rückgaberecht. Auch wenn die Schuhe getragen wurden entfällt die Rückgabe, dann ist nur eine kostenlose Reparatur möglich

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    @Silvo: Stimmt, wir sind alle Rechtsexperten und nur DU allein bist ein RechtsVERSAGER. Sorry, aber so einen rechtlichen Müll wird mir speiübel und es zeugt von eins: Von kfm Recht hast du Null Ahnung, also bitte doch lieber den Mund halten und den Rechtsexperten das Feld überlassen.

    Zur Frage: Wie schon mehrfach geschreiben: Es gibt im Laden um die Ecke kein Rückgaberecht. Was Irrtum angeht: Damit ist gemeint, dir war nicht bewusst, dass du Schuhe kaufst und kannst so den Vetrag anfechten. Und wie unser toller RechtsVERSAGER Silvo beiweisen, dass er keine Schuhe kaufen wollten, wenn er sei in die Hand hat, soll er dich selber erklären.

    Ich hör lieber auf, sonst explodiere ich doch. Es gibt halt Leute, die wissen alles besser als der Rest der Menschheit...

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