Ist es zulässig die monatliche Gehaltsabrechnung in Papierform ab 2011 entfallen zu lassen?

Überraschenderweise hat der Arbeitgeber mit seinen Weihnachtswünschen angekündigt, das ab 2011 die Gehaltszettel in Papierform entfallen. Einen einmaligen Gehaltsausdruck erhält man nur noch, wenn man z.B. den Familienstand ändert.

Eine Vorankündigung oder Rücksprache, ob dies von den Arbeitnehmern gewünscht wird, gab es nicht.

Für mich war der Gehaltszettel unabhängig von dem was draufstand immer noch so etwas von Zeichen der Wertschätzung des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern, die aufgrund Überlastung eh schon auf dem Zahnfleisch gehen.

Wie findet ihr das?

Ist es rechtlich überhaupt zulässig den Arbeitnehmer monatlich mit Überraschungseffekt zu beglücken?

2010-11-26T05:09:29Z

Der Arbeitgeber schrieb in seinen Grüßen nicht, das man das Gehalt auch als PDF bekommen kann. Dagegen hätte wohl auch kaum jemand etwas einzuwenden, denn dann sieht man ja, was man bekommt & kann überprüfen wieviel Resturlaub man noch hat, etc.

TriPo22010-11-27T12:29:41Z

Beste Antwort

Also wenn ich Dich richtig verstehe, bekommt ihr GAR KEINE Gehaltsabrechnung mehr. Die Papierform wird durch nix? ersetzt, oder? Sowas ist mitbestimmungspflichtig durch den Betriebsrat. Was sagt der denn dazu?

Anonym2010-11-26T09:31:29Z

Bei meinem Partner ist es auch so, dass er den Gehaltszettel nur noch elektronisch vorliegen hat. Den kann er sich dann bei Bedarf ausdrucken und abheften.

Ich finde nicht, dass der Gehaltszettel in Papierform eine Wertschätzung des Arbeitnehmers ausdrückt - das Gehalt auf dem Konto finde ich viel besser! Und wenn sich nichts ändert, finde ich ständiges Abheften nur ärgerlich.

Oder hast du gar keine Abrechnung - auch nicht elektronisch - vorliegen?

Sprendlinger2010-11-26T07:02:52Z

Wenn sich monatlich nichts ändert reicht ein Zettel. Der bleibt ja gültig. Nur die Meldung ans Finanzamt und andere Ämter muss regelmäßig vorgenommen werden

Anonym2010-11-25T21:46:57Z

also per pdf ist doch viel bequemer...

Gerd2010-11-25T21:39:20Z

ja, es ist zulässig solange der Arbeitnehmer damit einverstanden ist...



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