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Anonym
Anonym fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 10 Jahren

Ist das zufällige Trampolinspringen mit Blick in die Wohnung im ersten Stock zulässig?

Meinem Nachbar gefällt das nicht, er sagt das wäre unzulässig.

Aber ich möchte während des springens mit dem Gesicht gen Norden schauen!

Also kann ich mich nicht umdrehen beim springen !!

10 Antworten

Bewertung
  • Wilken
    Lv 7
    vor 10 Jahren
    Beste Antwort

    Anfängerin, ich schaffe es bis in den 3. Stock, da wohnt die wilde Lola.

  • ?
    Lv 6
    vor 10 Jahren

    Das selbe Problem hatte ich mit meinem Nachbarn im ersten Stock auch.

    Seitdem springe ich immer mit dem Kopf nach unten und beobachte die

    hübsche Nachbarin in der Kellerwohnung!

  • Bonnie
    Lv 7
    vor 10 Jahren

    Wenn du kein Fernglas dabei hast gehts noch.

  • vor 10 Jahren

    Warum soll das verboten sein? Und ich hatte den Vorteil, daß ich nicht Trampolin springen brauchte,weil ich doch von oben reingeschaut habe wenn ich in der Kabine auf meinem Kran gesessen bin. Da habe ich etliche Leute gesehen, die ein *N*ickerchen gemacht haben. Überhaupt, wenn die *N*enster offen waren.

    Quelle(n): 30 Jahre auf einem Turmdrehkran. Und nie hat sich jemand beschwert.
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  • Der zufällige Blick ist zulässig, aber nur ins Wohnzimmer, nicht ins Klo. Fotografieren ist wiederum nicht zulässig. Blöd grinsen, ja, winken nur in Ausnahmefällen.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Das ist kein Witz, dazu gibt es aktuelle Gerichtsverfahren, EHRLICH !!!! Sind aber noch nicht in letzter Instanz entschieden. :)) , Grüsse :)

  • vor 10 Jahren

    Biete ihm doch an, als Gegenleistung oben ohne vor seinem Fenster rum zu hopsen. Vielleicht gefällt ihm das ja so gut, dass er dir gerne auch eines seiner Körperteile - z.B. als Haltegriff - am offenen Fenster zur Verfügung stellt

  • vor 10 Jahren

    Trampolinspringen kann man nicht zufällig, sondern nur vorsätzlich. Wenn Du es schaffst darfst Du sogar in den 6.Stock gucken.

  • Anonym
    vor 10 Jahren

    Das zufällige Trampolinspringen wird Deinen Nachbarn weniger stören, als Dein zufälliger Blick in seine Wohnung. Lade ihn einfach ein, mit Dir zusammen Trampolin zu springen. Vielleicht möchte er ja furchtbar gerne mal mit Dir hopsen.

  • Jan
    Lv 4
    vor 10 Jahren

    also wer im ersten Stock wohnt muss schon damit rechnen das ein Trampolinspringer bei Ihm rein guckt......soll er doch im dritten oder vierten stock ziehen

    Viel Spaß beim Springen

    Jan

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