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Ist das zufällige Trampolinspringen mit Blick in die Wohnung im ersten Stock zulässig?
Meinem Nachbar gefällt das nicht, er sagt das wäre unzulässig.
Aber ich möchte während des springens mit dem Gesicht gen Norden schauen!
Also kann ich mich nicht umdrehen beim springen !!
10 Antworten
- WilkenLv 7vor 10 JahrenBeste Antwort
Anfängerin, ich schaffe es bis in den 3. Stock, da wohnt die wilde Lola.
- ?Lv 6vor 10 Jahren
Das selbe Problem hatte ich mit meinem Nachbarn im ersten Stock auch.
Seitdem springe ich immer mit dem Kopf nach unten und beobachte die
hübsche Nachbarin in der Kellerwohnung!
- Walter PLv 6vor 10 Jahren
Warum soll das verboten sein? Und ich hatte den Vorteil, daà ich nicht Trampolin springen brauchte,weil ich doch von oben reingeschaut habe wenn ich in der Kabine auf meinem Kran gesessen bin. Da habe ich etliche Leute gesehen, die ein *N*ickerchen gemacht haben. Ãberhaupt, wenn die *N*enster offen waren.
Quelle(n): 30 Jahre auf einem Turmdrehkran. Und nie hat sich jemand beschwert. - Wie finden Sie die Antworten? Melden Sie sich an, um über die Antwort abzustimmen.
- vor 10 Jahren
Der zufällige Blick ist zulässig, aber nur ins Wohnzimmer, nicht ins Klo. Fotografieren ist wiederum nicht zulässig. Blöd grinsen, ja, winken nur in Ausnahmefällen.
- Anonymvor 10 Jahren
Das ist kein Witz, dazu gibt es aktuelle Gerichtsverfahren, EHRLICH !!!! Sind aber noch nicht in letzter Instanz entschieden. :)) , Grüsse :)
- profilerLv 6vor 10 Jahren
Biete ihm doch an, als Gegenleistung oben ohne vor seinem Fenster rum zu hopsen. Vielleicht gefällt ihm das ja so gut, dass er dir gerne auch eines seiner Körperteile - z.B. als Haltegriff - am offenen Fenster zur Verfügung stellt
- exenterLv 7vor 10 Jahren
Trampolinspringen kann man nicht zufällig, sondern nur vorsätzlich. Wenn Du es schaffst darfst Du sogar in den 6.Stock gucken.
- Anonymvor 10 Jahren
Das zufällige Trampolinspringen wird Deinen Nachbarn weniger stören, als Dein zufälliger Blick in seine Wohnung. Lade ihn einfach ein, mit Dir zusammen Trampolin zu springen. Vielleicht möchte er ja furchtbar gerne mal mit Dir hopsen.
- JanLv 4vor 10 Jahren
also wer im ersten Stock wohnt muss schon damit rechnen das ein Trampolinspringer bei Ihm rein guckt......soll er doch im dritten oder vierten stock ziehen
Viel Spaà beim Springen
Jan