Was würde Bismarck von unserer Sozialversicherung halten?
Es besteht leider keine moralische Verpflichtung für Menschen zu arbeiten. Eine materielle Notwendigkeit besteht auch nicht mehr, dank unseres ausufernden Sozialstaates. Für zu viele Menschen lohnt es sich nicht mehr zu arbeiten.
Dafür ist es für die Mittelschicht immer schwieriger wirtschaftlich weiter zukommen, denn die mittleren bis gehobenen Einkommen müssen die Zeche zahlen. Wie kann eine junge Familie dem entgehen?
Was würde der Reichskanzler Fürst Bismarck davon halten?
Anonym2010-11-24T08:19:52Z
Beste Antwort
Bismarck war ein sehr konservativer Politiker, der zur Zeit des preußischen Königreichs ein Anhänger der Monarchie ohne Einfluss einer Regierung war.
Nach der Gründung des Deutschen Reichs 1871 hat er eine Sozialversicherungswesen eingeführt, um die liberalen und sozialdemokratischen Einflüsse in Deutschland, die er mit dem Sozialistengesetz 1873 verboten hatte, so z.B. ADAV (später SPD), Gewerkschaften, u.s.w., zu beruhigen und dem Pauperismus entgegenzuwirken. Wirkliches Interesse an einem wie heute funktionierenden Sozialversicherungswesen hatte Bismarck nicht wirklich. Beispielsweise hat er eine Rente ab 70 eingeführt, obgleich zur damaligen Zeit nur ein kleiner Teil der Bevölkerung über 70 wurde.
Auf Grund dessen würde er von der heutigen Sozialversicherung, die einen Großteil der Ausgaben im Bundeshaushalt ausmacht, nicht wirklich viel halten um nicht zu sagen, er würde sie für ablehnen.
Bismarck würde vermutlich fassungslos den Kopf darüber schütteln, wie weit der Wohlstand in unserer Gesellschaft verbreitet ist, und wie wenig die Menschen dafür arbeiten müssen.
Bismarck war ein erzkonservativer Sack, der das System der Sozialversicherung nur aus einem einzigen Grund untertützt hat, nämlich um die Arbeiter am revoltieren zu hindern. Da heute kein Arbeiter auch nur im Traume daran denkt, eine Revolution zu machen, egal wie sehr das Merkel und Schwesterwelle daran rumfummeln, würde das auch Bismarck nicht weiter berühren. Der Fürst hat immer zuerst an sich, den Kaiser und das GroÃbürgertum gedacht. Die kleinen Leute waren nur gut als Kanonenfutter.
Der Reichskanzler von Bismarck hätte schon lange eine konstruktive Reform der Krakenkassenleistungen durch gesetzt. Alle Leistungen die nicht durch disziplinierte, seriöse Lebenshaltung entstehen, wären schon lange gestrichen.
***Zum Beispiel, die Folgen durch Rauchen verursacht. ***Schädigungen Einnahme durch Drogen, Tabletten-Missbrauch ebenso durch überhöhten Alkoholmissbrauch. ***Risiko durch Skifahren, Motorradfahren, Sportunfälle. Hierfür ist eine gesonderte Versicherung abzuschlieÃen.
Eigentlich könnten den Krankenkassen die Autoversicherungen noch aufgedrückt werden?
Wie kommen Nichtsportliche dazu, in Haftung genommen zu werden und für die oben genannten erhöhte Kranken-Versicherungsbeiträge zu bezahlen? Die käuflichen Karriere orientierten Politiker ändern nichts, wegen Wählerstimmen aus den oben genannten Kreisen.
Wobei sich wieder der Grundsatz bestätigt: “Die lautesten Wölfe bekommen die gröÃten Stücke Fleisch.”
Auch würde Bismarck durch seine Erfüllungsgehilfen, bei den Ãrzten, Krankenhäusern, Rechnungs-Kontrollen durchführen lassen. Ein erheblicher Schaden entsteht durch Betrug, wie die Tages-Zeitungen in der Vergangenheit immer wieder zu berichten wussten.
Kaiser Wilhelm und Bismarck würden sich im Grabe umdrehen, wenn sie das hören könnten, was über die von ihnen 1889 gegründeten Rentenversicherung verbreitet und was damit angestellt wird.
Dabei stellt ihre ursprüngliche Motivation überhaupt keine Rolle - das von ihnen geschaffene Soziale Sicherungssystem erwies sich über viele Krisenzeiten hinweg als einmalig in der ganzen Welt.
Es gibt Staaten, die haben bis heute noch kein gleichwertiges soziales System.
Was würde Bismarck von unserer Sozialversicherung halten?
Vermutlich würde er dasselbe sagen wie die Aktion Demokratische Gemeinschaft e.V. (ADG)
Konrad Adenauer, CDU-Bundeskanzler, schaffte 1957 die Kapitaldeckung der Renten ab und führte das umlagefinanzierte System ein, obwohl er vom damaligen Wirtschaftsminister Ludwig Erhard ("Vater des Wirtschaftswunders") und von Staatssekretär Prof. Wilfried Schreiber vor den Folgen für wirtschafts- und arbeitsmarkt-problematische Zeiten gewarnt wurde.
Die aus so genannten "Wirtschaftsweisen" bestehende, nach ihrem Leiter be- nannte "Rürup"-Kommission, welche die Bundesregierung in Rentenfragen "beriet", erklärte, "wenn es einen Fehler gegeben hat, dann war es der, zu spät, viel zu spät kapitalgedeckte Renten" einzuführen. Sie empfahl das aber aus offensichtlichen Gründen nur für private (Zuatz-)-Renten (z.B. die auf Grund solcher "Beratung" " entstandene "Riester"-Rente.)
Was jedoch für die privaten Renten richtig ist, das kann für die gesetzliche Rente nicht falsch sein.
Siehe: http://www.youtube.com/watch?v=OLWxFm3RF0w
Wenn man mittels Zinseszins-Rechnung die Entwicklung und Verzinsung von Beiträgen berechnet, dann stellt man fest:
Bei Kapitaldeckung reichen die individuellen, verzinsten Guthaben beim 65. Lebensjahr für Rentenbezug bis in biblische Lebensalter und es bleibt dabei meist sogar noch ein Restkapital übrig, wenn die Rentenzahlungen wegen Ablebens des Rentners aufhören.
Der Artikel in nachfolgendem Link zeigt, dass beim durch Kapital gedecktem System sogar das angesparte Rentenkapital gar nicht angerührt zu werden bräuchte - trotz wesentlich höherer Renten als beim Umlageverfahren:
"Rente durch Kapitalbildung" - siehe dort die Absätze
"Die Mängel des Umlageverfahrens "Höhere Renten durch Kapitalbildung"
http://www.mehr-freiheit.de/faq/rente.html
Der Verfasser des Artikels vergleicht eine kapitalgedeckte Rente mit künftigen umlagefinanzierten Renten und kommt bei seiner Berechnung der zu erwartenden Rente zu folgendem Ergebnis:
Kapitalgedeckte Rente: 1.717 €
Umlagefinanzierte Rente: 792 €
für beide Renten, gilt der gleiche Beitragszahlungsaufwand.
Die jetzigen Beitragszahler müssen wesentlich mehr Beiträge zahlen, als sie jemals wieder aus der Rentenkasse herausbekommen werden.
Die "Deutsche Rentenversicherung" gibt einen für künftige Ren- ten zu erwartenden Rentensatz von ca. 43 % an, beim kapital- gedeckten System wären ca. 72 % mögl . Anmerkung: Die oben angegebene, hypothetische durch verzin- ste Kapitalansammlung errechnete Rente kann mittels Berechn- ung der Zinsen und Zinseszinsen nachgewiesen werden, man kommt dabei fast genau zu dem gleichen Ergebnis. Das ist also keine Utopie. . Ãber die Gründe, warum die verantwortlichen Politiker an dem umlagefinanzierten Rentensystem festhalten und sogar behaupten, das kapitalgedeckte System sei ungeeignet für die gesetzliche Rentenversicherung, wird in dem o.g. Artikel ausgeführt:
"..Warum dieses fanatische Festhalten an einem bürgerfeindlichen Rentensystem? Ein Grund liegt darin, daà die politische Klasse nicht die Verfügungsgewalt über Rentenbeiträge in der Höhe von 200 Milliarden Euro pro Jahr aufgeben will. Die Herrscher über diese Geldströme haben Macht....".
Das angesammelte, verzinste, bei Beginn des Rentenalters vorhandene Ausgangskapital wird trotz erfolgender Rentenzahlungen ja weiter verzinst.
Das würde sogar die Inflationsraten auffangen - dagegen ist das Umlageverfahren zum Scheitern verurteilt. Denn die Prophezei- ung von "Experten, zwei Arbeitende müssten 2050 für die Rente eines Rentners aufkommen müssten, das ist absurd und reine Panikmache, um von den gemachten Fehlern abzulenken und um sie zu vertuschen.
Das ist beim umlagefinanzierten System nicht der Fall, weil ja gar keine Kapitalbildung erfolgt.
So gesehen ist die Behauptung, der demografische Faktor sei wegen der längeren Rentenbezugszeiten von heute verantwortlich für die leeren Rentenkas- sen schlichte Unwahrheit.
Verantwortungslose, vorsätzlich falsche Rentenpolitik und die seit mehr als 50 Jahren stattfindende Plünderung der Renten-kassen für versicherungsfremde, der GRV aufgebürdete Lasten sind in Wahrheit für das Rentenproblem verant- wortlich.
Siehe Volker Pispers zur "Riester"-Rente http://www.youtube.com/watch?v=7U0aU83wwME&feature=related