die Ehe wurde in Marokko geschlossen und bei einem deutschen Standesamt eingetragen. Gilt die Ehe nach Deutschem Recht, wenn sie hier nicht bei einem deuschen Standesamt geschlossen wurde? Wie ist die Rechtslage, weiß das jemand?
Vielen Dank!
Syamster2010-11-21T01:52:41Z
Beste Antwort
solltest diese Frage wohl besser einem deutschen Standesamt stellen, hier bekommst du eh nur unfundierte Antworten.
Wenn die Ehe bei einem deutschen Standesamt eingetragen ist, ist sie nach deutschem Recht gültig. Du kannst die Ehe auch nur an der deutschen Botschaft registrieren lassen, damit sie nach deutschem Recht wirksam wird. Wenn ein Grund zur Ungültigkeit gegeben ist, witd die deutsche Botschaft dann bei den dortigen Behörden aktiv.