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Carla K fragte in Politik & VerwaltungRecht & Ethik · vor 1 Jahrzehnt

Eheschließung in Marokko?

Hallo,

die Ehe wurde in Marokko geschlossen und bei einem deutschen Standesamt eingetragen.

Gilt die Ehe nach Deutschem Recht, wenn sie hier nicht bei einem deuschen Standesamt geschlossen wurde?

Wie ist die Rechtslage, weiß das jemand?

Vielen Dank!

4 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    solltest diese Frage wohl besser einem deutschen Standesamt stellen, hier bekommst du eh nur unfundierte Antworten.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ein Eintrag bei einem deutschen Standesamt macht die Ehe rechtsgültig

  • vor 1 Jahrzehnt

    Wenn die Ehe bei einem deutschen Standesamt eingetragen ist, ist sie nach deutschem Recht gültig. Du kannst die Ehe auch nur an der deutschen Botschaft registrieren lassen, damit sie nach deutschem Recht wirksam wird. Wenn ein Grund zur Ungültigkeit gegeben ist, witd die deutsche Botschaft dann bei den dortigen Behörden aktiv.

  • vor 1 Jahrzehnt

    "und bei einem deutschen Standesamt eingetragen."

    welches Standesamt? Hast Du einen Nachweis erhalten? Wenn ja, dann gilt das deutsche Recht

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