Kann ich Widerspruch einlegen?

Kann man, wenn man von der STA eine Ablehnung für eine Anzeige bekommen hat, Widerspruch einlegen? Die haben eine Anzeige von mir einfach abgelehnt, ohne sich näher damit zu befassen und Fakten zu sammeln. Es wurde nichtmal nach Beweisen, die vorhanden sind,gefragt. Was kann ich tun?

2010-10-31T09:57:37Z

Ich muss wohl deutlicher werder!?!?!
1. STA ist die Staatsanwaltschaft.
2. ich habe ANzeige erstattet. Der Zuständigkeitsbereich liegt in beiden Fällen einmal in Hamburg und einmal in Lübeck. Hamburg ermittelt und läßt sich Unterlagen kommen, während die andere sich einfach auf Paragraphen beruft und nicht einmal den Ansatz eines Interesse zeigt durch anfordern von näheren Angaben und Unterlagen und beweisen. Das kann ja wwohl nciht richtig sein, oder? Und : ICH KANN LESEN Selbst die Polizei sagt, dass das was ich angezeigt habe angezeigt werden kann, es handelt sich um Körperverletzung.

Anonym2010-10-31T10:09:14Z

Beste Antwort

Wird von einer STA ein Ermittlungsverfahren eingestellt oder erst gar nicht aufgenommen, so bleibt nur der Weg des Widerspruches und dieser muss an den Generalstaatsanwalt des Bundeslandes gestellt werden, in dem die betreffende STA sitzt.

Hört sich komisch an, ist aber so.

Anonym2010-10-31T23:33:13Z

Wenn deine Geschichte stimmt, dann hast du ganz sicher mindestens einmal eine Belehrung über die dir zur Verfügung stehenden Rechtsmittel erhalten. Lies die durch und handle danach.

Bei deinen wirren Schilderungen würde ich eine Anzeige auch einfach ablehnen. (Und die Männer mit den weißen Kitteln kommen lassen)

wow2010-10-31T17:46:25Z

wenn es sich tatsächlich um Körperverletzung handelt, liegt eine Straftat vor. Man sollte Anzeige bei der Polizei erstatten, nachdem man den Fall dort glaubwürdig dargestellt hat.
Bei der Staatsanwaltschaft laufen genauso wie überall auch faule Sesselpuper rum, die alles ab wimmeln, um sich sich ja nicht bewegen zu müssen.

Harald K2010-10-31T17:11:59Z

Hast Du keinen Anwalt konsultiert?

Anonym2010-10-31T16:54:13Z

Wenn du eine Anzeige erstattest, solltest du selbst Beweise für einen Anfangsverdacht vorlegen. Auf Fragen warten ist da wenig hilfreich.

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