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Kann ich Widerspruch einlegen?

Kann man, wenn man von der STA eine Ablehnung für eine Anzeige bekommen hat, Widerspruch einlegen? Die haben eine Anzeige von mir einfach abgelehnt, ohne sich näher damit zu befassen und Fakten zu sammeln. Es wurde nichtmal nach Beweisen, die vorhanden sind,gefragt. Was kann ich tun?

Update:

Ich muss wohl deutlicher werder!?!?!

1. STA ist die Staatsanwaltschaft.

2. ich habe ANzeige erstattet. Der Zuständigkeitsbereich liegt in beiden Fällen einmal in Hamburg und einmal in Lübeck. Hamburg ermittelt und läßt sich Unterlagen kommen, während die andere sich einfach auf Paragraphen beruft und nicht einmal den Ansatz eines Interesse zeigt durch anfordern von näheren Angaben und Unterlagen und beweisen. Das kann ja wwohl nciht richtig sein, oder? Und : ICH KANN LESEN Selbst die Polizei sagt, dass das was ich angezeigt habe angezeigt werden kann, es handelt sich um Körperverletzung.

9 Antworten

Bewertung
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Wird von einer STA ein Ermittlungsverfahren eingestellt oder erst gar nicht aufgenommen, so bleibt nur der Weg des Widerspruches und dieser muss an den Generalstaatsanwalt des Bundeslandes gestellt werden, in dem die betreffende STA sitzt.

    Hört sich komisch an, ist aber so.

    Quelle(n): Eigen Erfahrungen mit STA
  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Da sollte man den Sachverhalt genauer kennen und auch wissen, wer oder was die STA ist.

  • wow
    Lv 4
    vor 1 Jahrzehnt

    wenn es sich tatsächlich um Körperverletzung handelt, liegt eine Straftat vor. Man sollte Anzeige bei der Polizei erstatten, nachdem man den Fall dort glaubwürdig dargestellt hat.

    Bei der Staatsanwaltschaft laufen genauso wie überall auch faule Sesselpuper rum, die alles ab wimmeln, um sich sich ja nicht bewegen zu müssen.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Hast Du keinen Anwalt konsultiert?

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  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn du eine Anzeige erstattest, solltest du selbst Beweise für einen Anfangsverdacht vorlegen. Auf Fragen warten ist da wenig hilfreich.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Deine Angelegenheit wird wohl keinen Straftatbestand betreffen. Beschäftige dich mit Gesetzen bevor du etwas anzeigen möchtest. Vielleicht ist es auch Angelegenheit. die man zivilrechtlich klären muss. In der Ablehnung steht doch bestimmt auch der Grund. Lesen wirst du ja wohl noch alleine können.

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Wenn deine Geschichte stimmt, dann hast du ganz sicher mindestens einmal eine Belehrung über die dir zur Verfügung stehenden Rechtsmittel erhalten. Lies die durch und handle danach.

    Bei deinen wirren Schilderungen würde ich eine Anzeige auch einfach ablehnen. (Und die Männer mit den weißen Kitteln kommen lassen)

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ich denke mal, mit STA meinst du STVA (Straßenverkehrsamt). Natürlich kannst du hier Widerspruch einlegen. Falls du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann gehe zum Anwalt. Falls du Sozialhilfe oder ALG II bekommst, hole dir auf dem Amtsgericht einen Rechtsberatungsschein und gehe dann zum Anwalt. Ansonsten, trage alle Beweise zusammen und reiche selbst Klage beim Amtsgericht ein! Aber nicht vergessen: Zuerst Widerspruch schreiben, damit die Frist nicht verfällt und das Rechtsgültig wird!

  • vor 1 Jahrzehnt

    mach eine strafanzeige bei der polizei

    und lass dir eine registiernummer geben.

    erst bei einer strafanzeige bei der polizei wird die staatsanwaltschaft tätig sonst nicht.

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