gesetzgrundlagen bei wohnungseigenbedarf?

unser vermieter möchte sein haus in dem wir wohnen verkaufen(zwei mietparteien)wie sieht das nun aus,wenn der neue besitzer eigenbedarf anmeldet?leider fehlt mir die zeit um selber zu recherieren,würde mich über aussagekräftige antworten freuen.DANKE

Sprendlinger2010-10-27T09:46:55Z

Beste Antwort

Nur der Käufer kann auf Eigenbedarf gehen. Der alte Vermieter kann auf "Wirtschaftliche Nutzung" bei verkauf gehen.
Es gelten aber längere Kündigungszeiten

Hausverwalter2010-10-27T15:55:36Z

Abwarten. Zunächst einmal bricht Kauf nicht Miete - § 566 BGB. Der neue Eigentümer tritt in alle Rechte und Pflichten der laufenden Verträge ein.

Sollte er wegen Eigenbedarfs kündigen, muss diese Kündigung einige Formalitäten erfüllen und ist an die Fristen in § 573c BGB gebunden.

Erstmal abwarten, es ist nicht sicher ob der neue Eigentümer wirklich einziehen möchte.

helena19452010-10-27T13:50:17Z

Wenn der neue Besitzer Eigenbedarf anmeldet und will mit seiner Familie einziehen, dann habt ihr leider schlechte Karten. Allerdings muss er euch eine angemessene Frist setzen, damit ihr eine gleichwertige Wohnung finden könnt. Leider !