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gesetzgrundlagen bei wohnungseigenbedarf?
unser vermieter möchte sein haus in dem wir wohnen verkaufen(zwei mietparteien)wie sieht das nun aus,wenn der neue besitzer eigenbedarf anmeldet?leider fehlt mir die zeit um selber zu recherieren,würde mich über aussagekräftige antworten freuen.DANKE
3 Antworten
- SprendlingerLv 7vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Nur der Käufer kann auf Eigenbedarf gehen. Der alte Vermieter kann auf "Wirtschaftliche Nutzung" bei verkauf gehen.
Es gelten aber längere Kündigungszeiten
- HausverwalterLv 7vor 1 Jahrzehnt
Abwarten. Zunächst einmal bricht Kauf nicht Miete - § 566 BGB. Der neue Eigentümer tritt in alle Rechte und Pflichten der laufenden Verträge ein.
Sollte er wegen Eigenbedarfs kündigen, muss diese Kündigung einige Formalitäten erfüllen und ist an die Fristen in § 573c BGB gebunden.
Erstmal abwarten, es ist nicht sicher ob der neue Eigentümer wirklich einziehen möchte.
Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter - helena1945Lv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn der neue Besitzer Eigenbedarf anmeldet und will mit seiner Familie einziehen, dann habt ihr leider schlechte Karten. Allerdings muss er euch eine angemessene Frist setzen, damit ihr eine gleichwertige Wohnung finden könnt. Leider !
Quelle(n): Arbeit in RA Kanzlei.