Wichtige frage wegen hartz 4 regelung für alleinerziehende mutter bitte siehe datails?

hallo zusammen,
da ich mich von meinem freund getrennt habe muss ich mir eine eigene wohnung suchen.
werde da von hartz 4 leben da ich schwanger bin und eine tochter habe die 22 monate alt wird.
im grunde sind wir ja jetzt 2 personen (meine tochter und ich). gilt das baby auch als person?
frage bezüglich wegen der wohnuhngssuche. für 3 personen gilt hier die höchstegrenze von 75 qm und 355 euro kalt.
oder muss ich mich nach einer wohnung umgucken die für zwei personen entspricht?
würde mich sehr über eure antworten und ratschläge freuen.
danke euch im vorraus...

helena19452010-10-10T11:06:28Z

Beste Antwort

Dir steht eine Wohnung von 75qm zu, wie du diese schon oben beschrieben hast. Das Baby ist dann bei euch die 3. Person. Bevor du aber einen Mietvertrag unterschreibst, musst du dir die Wohnung von der ARGe genehmigen lassen. Bitte vorher, sonst kriegst du Ärger. Dann kannst du auch alles weitere beantragen.

*~Jessy~*2010-10-10T11:33:04Z

Jetzt wirst du wohl nur eine Wohnung für 2 Personen bewilligt bekommen. Dass da bald noch jemand dazukommt, ist dem Amt erstmal wurscht. Du kannst nur später irgendwann wieder umziehen.
Das Baby gilt noch nicht als Person, aber es gibt bei HartzIV einen Mehrbedarf für Schwangere, den du beantragen kannst. Und da du alleinerziehend bist, gibts dafür auch noch einen Mehrbedarf.

Night Wolfe2010-10-09T12:33:43Z

Guck mal da nach

http://www.hartz4-forum.de/

Anonym2010-10-09T12:33:07Z

ihr seid dann eine gemeinschaft mit 2 personen

habt also DEN anspruch den 2 personen (erwachener mit kind)
auf finanzielle hilfe und wohnungsgrösse und erstausstattung ....haben

du hast also recht mit deiner annahme