Kann ich das Geld abbuchen?

Hallo!

Ich habe mir zum Studiumsbeginn Ende Juli/Anfang September eine Bahncard 50 (ca. 120€) bestellt und sie auch schon vor längerer Zeit bekommen. Aber bis heute hat die Bahn das Geld noch nicht von meinem Konto abgebucht. Und da ich nicht weiterhin darauf Rücksicht nehmen möchte, dass immer genug Geld auf meinem Konto ist, falls die Bahn es plötzlich doch noch überlegt und ich gegebenfalls das Geld selbst vielleicht bald brauche, wollte ich fragen, was ich nun machen soll? Wie lange hat die Bahn ein Anspruch darauf?

2010-10-06T11:39:16Z

Die Karte wurde zum 15. September gültig.

2010-10-07T10:14:00Z

Die Karte wurde erst zum 15. September gültig, ich hatte sie aber schon Anfang August.

Anonym2010-10-06T23:13:02Z

Beste Antwort

Die Bahn kann das Geld noch bis zum 31.12.2013 verlangen.
Du bist übrigens NICHT verpflichtet, die zu informieren, dass noch nicht abgebucht wurde.

Seit 15. September ist noch nicht lange!

Robert2010-10-06T21:57:10Z

Da du die BahnCard erhalten hast, und sicher auch benutzt, hat auch die Bahn einen Anspruch auf dieses Geld.

Als du deine 'BahnCard 50' erhalten hast, lag sicher ein Schreiben mit dabei. Auf diesem Schreiben sollte eine Service-Rufnummer angegeben sein. Du kannst es darüber versuchen oder probiere es auf einem Bahnhof mit Schalter (Fahrkartenausgabe) und frage dort einmal den Mitarbeiter der Bahn.

Lass das Geld lieber auf dem Konto, denn wenn die Abbuchung erfolgen sollte und nicht genügend Geld auf dem Konto ist, könnte möglicherweise sonst noch eine Mahngebühr dazu kommen.

Easy8412010-10-06T18:44:22Z

Wenn ich jetzt den 15. September mal als Startpunkt nehme würde ich von da an schon 4-6 Wochen warten. Anrecht auf das Geld hat die Bahn wahrscheinlich noch ziemlich lange. Alle male so lang, wie die Card gültig ist. Wäre mit dem Abheben vorsichtig. Zahlen musst du es so oder so. Wenn du das Geld dann schon ausgegeben hast machts das nicht einfacher:-)

chipmunk2010-10-06T18:43:36Z

selbst wenn die bahn vergessen haben sollte das geld abzubuchen, ist es deine pflicht sie darauf aufmerksam zu machen. am besten trägst du dein anliegen telefonisch mit, oder ziehe die einzugsermächtigung zurück und überweise das geld direkt...schade..aber leider notwendig

Alex2010-10-06T18:41:43Z

komt darauf an welche bezahlungsmethode vereinbart wurde