Wie lange wird es dauern bis der neue Alg2 Regelsatz wieder vorm Verfasssungsgericht landet ?

Diese Zahlen stammen wohl eher aus einen Supermarkt usw in Rumänien, in Deutschland geht es für diese Summen wohl nicht...
Dieses ist alles aber nicht Verfassungkonform.

Neue Berechnung ( Warenkorb ) für Kinder bis zu 14Jahren aus dem Arbeitsministerium
Beispiele je Monat:

8,14€ für Alk FREIE Getränke ( bei 3 Liter díe man trinken soll muss man wohl dann 3 Wochenlang
Wasser aus dem Wasserkran nehmen...)

7,08€ für Schuhe und Zubehör ( bei Schuhpreise von mindestens 25 - 30 Euro... darf ein Kind nicht rauswachsen oder die Schuhe kaputt machen... habe selber erlebt.. das unsere kleinste die neuen Schuhe am ersten Tag kaputt hatte, weil sie mit ihren Bobbycar gefahren war....was wäre dann 3 - 4 Monate Barfuss gehen ???? vorallem reicht doch ein paar Schuhe überhaupt nicht aus....

0,93€ für Wohnungsinstandhaltung ( das ist doch lächlich bei nicht mal einen Euro den man pro Monat dafür zahlt )

16,04€ für Elektogeräte, Möbel Teppich Lampen usw, ( da brauch ich wohl nichts mehr weiter zuschreiben ) einfach nur lächerlich...

0,41 € für Waschen ( Wäsche ) haben die schon mal geschaut was Waschmittel und Weichspüler kosten...

6,27€ Strom.... wo leben die Politiker...

usw usw.

Vorallem wird so hingestellt das jeder für ein Kind 207 Euro von der Arge bekommen würde.... das ist die grösste Volksverar..sche. Es sind nicht mal 40 Euro, der Rest ist eben das Kindergeld das ja jeder zusätzlich bekommt...

Das ganze ist wieder so gemacht, wenn es nicht passt " Klagt doch "

DIE GRÖSSTEN VERBRECHER SITZEN IN BERLIN

2010-09-28T02:45:00Z

@ Petra
Ich habe sie NICHT gewählt :)

2010-09-28T02:55:42Z

@ Slovak08
Klar wurde nicht die Höhe des Regelsatzes beanstandet, aber nun sind ja Zahlen da... und die sind einfach lächerlich... was ja jeder der schon mal Einkaufen war nachrechnen kann.
Diese Summen gehen an der Realität weit vorbei.. somit dürfte es einfacher sein, dagegen zu Klagen...

Anonym2010-09-28T02:42:18Z

Beste Antwort

du hast recht...der alte&der neue regelsatz sind ein witz !!!

aber bitte vergiss nicht: die cdu/fdp will ganz klar signale stzten in richtung: der lohnabstand MUSS gewahrt werden

nur eben NICHT durch anhebung/anpassung der löhne oder gar einführung eines mindestlohnes
SONDERN durch "festnageln" der unteren verdienstgrenze durch alg II

das wollten WIR irgendwie ja so,denn wir haben die ja gewählt

und noch etwas: sieh dir die stimmen (auch hier im forum ) an
die das prima finden.
die entsolidarisierung hat VOLL gegriffen....die gründungsväter der brd würden sich im grabe umdrehen...

Anonym2010-09-28T21:21:20Z

Sicher wird es nicht lange dauern, bis das BVerfG einen Haufen von Anträgen ablehnen muss. Den einen oder anderen muss es vermutlich sogar zulassen.

Die Befürworter des idealen Sozialstaats werden vermutlich nicht ruhen, bevor der (ohnehin nicht vollständig durch Einnahmen gedeckte) Staatshaushalt zu mehr als 100 Prozent in den Sozialetat fließt. Und selbst dann wird es unzumutbare Härten geben, die man so nicht hinnehmen kann. Dann müssen halt die Reichen bluten :-/

Ich sehe irgendwie nicht die hungernden und verdurstenden Menschen, die man mir suggerieren will. Vielleicht kann mir die mal jemand zeigen.

Nix2010-09-28T16:29:48Z

Gestern las ich einen Artikel von der Leyen Ursula, die will den Berarf der alk freien Getränke neu berechnen, dafür legte sie eine Flüssigkeitszufuhr eines Erwachsenen fest (alkfrei) und zwar 12 Liter pro Monat(!!!) kosten 2,99€ pro Monat für Aklkfreie Getränke! Dann wird es in Zukunft wohl Austrocknungen und Verdurstungen von Mittelosen kommen, Mord auf Raten! Ich habe den Link nicht mehr, sonst hätte ich ihn hier mit gepostet!

RHR2010-09-28T11:23:07Z

Hallo,

der neue Regelsatz wird relativ zeitnah vor dem Bundesverfassungsgericht landen.

Aber (und hier sei der ehemalige Vorsitzende des Bundesverfassungsgerichtes zitiert):

"Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu «Hartz IV» begründet nach Ansicht des scheidenden Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier keinen Anspruch auf eine Erhöhung der Regelsätze. «Ein bezifferbarer Anspruch ist dem Grundgesetz nicht zu entnehmen», sagte Papier der «Welt am Sonntag»."

Solange also der neue Satz, sei er niedrig wie er will - ordnungsgemäß ermittelt wurde, hat eine Klage keine Aussicht auf Erfolg.

Gruß

Ronald

vitale2010-09-28T10:15:59Z

nur ein kleines beispiel zur kinderliebe der regierung: ein kind (10) hat für spielzeug 92 cent im monat = 11,04€ im jahr zur verfügung
dem entsprechend fallen geburtstags-, weihnachts- und ostergeschenke aus.
nicht von brot allein lebt das kind.

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