Wasserkostenabrechnung wenn nur ein Zähler vorhanden ist?

Hallo,
Wir haben eine Wasserabrechnung des Vermieters bekommen.
Dieser bewohnt 148 Quadratmeter und wir 109. Wasseruhren existieren nicht, bis auf dem Haupthahn.
Da im Mietvertrag steht, dass Nebenkosten durch die bewohnbare Fläche aufgeteilt werden, habe ich vorausgesetzt, dass wir weniger bezahlen. Meine Rechnung sagte mir, dass wir ca. 80% der Wasserkosten bezahlen.
Nun das Hauptproblem.
Der Vermieter berechnet uns mehr, da wir 5 Personen im Haushalt sind. Die andere Wohnung bewohnen nur 3 Mieter
Was ist also richtig??
Wenn der Mieter recht hat darf er die gesamten Wasserkostenabrechnung so aufteilen, oder nur den Verbrauch an Wasser und Abwasser. Was ist mit dem Niederschlagwasser und die allgemeinen festen Gebühren??
Ihr würdet mir sehr Helfen.
Danke

2010-09-23T11:56:28Z

an Claus warum darf er uns nur die 62% berechnen??

2010-09-23T13:14:55Z

Danke Paul
endlich etwas.Aber wie kommst du auf 5/achtel??
Die andere Mietpartei ist der Vermieter selbst. er bewohnt die 148 Quadratmeter. Sorry, dass ich das Detail vergessen habe
LG Saki

2010-09-23T13:15:24Z

@ Danke Paul
endlich etwas.Aber wie kommst du auf 5/achtel??
Die andere Mietpartei ist der Vermieter selbst. er bewohnt die 148 Quadratmeter. Sorry, dass ich das Detail vergessen habe
LG Saki

2010-09-23T13:32:37Z

Jetzt merk ich, dass ich mich auch noch ungeschikt geäußert habe. auf die 80 % bin ich gekommen, da ich nach Quadratmeter gerechnet habe. Also der mit der größeren Wohnung 149 Quadratmeter zahlt 100% und ich 80% oder anders ausgedrückt die Wasserkosten werden durch 2,2 geteilt.

Paul2010-09-23T13:02:04Z

Beste Antwort

ich hab dir mal aus dem bgb eine kopie gezogen.

du kannst daraus entnehmen, dass erst einmal der vereinbarte m²- schlüssel gilt, an den sich der vermieter in seiner abrechnung halten muss. er kann erst für die zukunft anderes festlegen, auf 80 % werdet ihr nie kommen. maximal können es 5 achtel sein.

§ 556a
Abrechnungsmaßstab für Betriebskosten

(1) Haben die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart, sind die Betriebskosten vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften nach dem Anteil der Wohnfläche umzulegen. Betriebskosten, die von einem erfassten Verbrauch oder einer erfassten Verursachung durch die Mieter abhängen, sind nach einem Maßstab umzulegen, der dem unterschiedlichen Verbrauch oder der unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt.

(2) Haben die Vertragsparteien etwas anderes vereinbart, kann der Vermieter durch Erklärung in Textform bestimmen, dass die Betriebskosten zukünftig abweichend von der getroffenen Vereinbarung ganz oder teilweise nach einem Maßstab umgelegt werden dürfen, der dem erfassten unterschiedlichen Verbrauch oder der erfassten unterschiedlichen Verursachung Rechnung trägt. Die Erklärung ist nur vor Beginn eines Abrechnungszeitraums zulässig. Sind die Kosten bislang in der Miete enthalten, so ist diese entsprechend herabzusetzen.

(3) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 2 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Das Niederschlagswasser ist Teil der Wasser-Abrechnung und von den Mietern zu zahlen.

Ich gehe mal davon aus, dass nur Mieter in eurem Haus wohnen. Zu den allgemeinen festen Gebühren kann ich so nichts sagen. Du hast sie nicht benannt. Aber sie müssen im Mietvertrag erwähnt sein, um abgerechnet werden zu können

update.

ich bin manchmal blöde und inzwischen etwas müde. die gesamtwohnfläche beträgt 257 m². eure wohnung hat 109 m², das sind 42,4 % der wohnfläche. nach dem mietvertrag und seinen bestandteilen müsst ihr also 42,4 % der wasserrechnung zahlen. das kann der vermieter nicht nachträglich sondern nur für die zukunft ändern. dann gilt der personenschlüssel. bei 8 personen im haus seid ihr 5 davon, das entspricht 62,5 % ( 5 achtel ) der verbraucher und zukunkünftig auch der wasserrechnung. ( sorry,180 % von einer wasserrechnung gibt es nicht. die gesamtsumme ist 100 %, hab ich eben nicht gemerkt ).

Um jetzt nachzurechnen teilst du den gesamtbetrag der wasserrechnung durch 100 und nimmst mit 42,4 mal. das ergebnis ist euer anteil. von hier aus habe ich aber das gefühl die summe stimmt mit dem geforderten betrag etwa überein.

christabaars2010-09-25T11:34:45Z

Wasserzähler für 5 Familien
Die Jahreskosten werden in den Nebenkosten pro Reson berechnet und nicht nach größe der Wohnung - so ist es ja auch richtig
Was hat die größe der Wohnung damit zu tun?
Da kann eine Person in einer großen Wohnung sein und 3 Personen in einer viel kleineren im Haus- soll nun die person in der größeren mehr bezahlen, weil sie mehr bewohnen als 3 Personen in einer kleineren?
Wäre doch ungerecht da die 3 Personen bestimmt mehr Wasser verbrauchen

Bei uns geht es nach personen und wo mehr Personen in der Wohnung sind bezahlen auch mehr als ich die alleine in einer Wohnung wohnt

Ich glaube bis 2012 ist es gesetz das jede Wohnung ihre eigne Wasseruhr hat

Anonym2010-09-24T17:11:44Z

Wasser darf nach Personen abgerechnet werden, wenn keine Einzelzähler vorhanden sind. Das heißt ihr müsst mit 5 Personen von 8 Hausbewohnern 5 Achtel der Gesamtkosten tragen. Das sind 62,5% der Gesamtrechnung und ja auch Niederschlagwasser.

Sprendlinger2010-09-24T07:31:11Z

Es kommt darauf an was im Mietvertrag steht. Der Vermieter darf nach qm, oder Personenzahl umlegen. Mit Unterschrift unter dem Mietvertrag hast Du den Abrechnungsmodus akzeptiert.Regenwasser und Zählermiete spielen nur eine untergeordnete Rolle und können vernachlässigt werden.

Hausverwalter2010-09-24T07:28:01Z

Entscheidend ist immer was im Mietvertrag vereinbart wurde. Hier wie auch nach § 556 BGB wird der Wasserverbrauch - mangels verbrauchsabhängiger Möglichkeit - nach der Wohnfläche berechnet/verteilt. Dies ist grundsätzlich zulässig.

Gesamtkosten des Wassers wird durch die gesamten Quadratmeter geteilt. Dieser Wert wird dann mit der jeweiligen Wohngröße multipliziert. Dementsprechend könnte bei einem "nachrechnen" mit Prozenten durchaus 80% herauskommen.

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