Kann mein Vermieter Hundehaltung nachträglich wieder verbieten ?

Hallo an Alle, die sich im Mietrecht auskenn ...

Also, ich hab seit einem dreiviertel Jahr einen Jack Russell Terrier. Als ich ihn bekam, hatte mein Vermieter selbst einen Hund. Bei meinem Einzug vor 3 Jahren hatte auch meine Nachbarin einen, der mittlerweile verstorben ist. Die Hundehaltung wurde mir mündlich gewährt, obwohl im Mietvertrag Hundehaltung nicht erlaubt ist. Wie gesagt, ich durfte meinen Hund behalten ... jetzt büxt er manchmal aus, läuft auf das Nachbargrundstück, macht jedoch nichts kaputt und seine Haufen setzt er dort auch nicht hin ! Er ist geimpft und haftpflichtversichert. Angeblich kommen aber Beschwerden meiner Nachbarin bei meinem Vermieter an, die niemand nachvollziehen kann ! Also kurzum, der Vermieter hat mich angerufen, und mir gesagt, ich müsse den Hund wieder abgeben ! Darf er das ? Wie gesagt, laut Mietvertrag ist Hundehaltung nicht erlaubt, meine Nachbarin hatte jedoch einen und der Vermieter selbst hat auch einen ... und mir hat er die Hundehaltung seit einem 3/4 Jahr gestattet ! Da sie sich gerne in meine Privatangelegenheiten einmischt, würde ich gern ein Schreiben aufsetzen, jedoch möchte ich sichergehen, dass ich meinen Hund behalten darf ! Er ist übrigens weder bissig, noch agressiv, wir haben herausgefunden, dass wohl auf dem Gelände nebenan eine läufige Hündin sich aufgehalten hat (eine Hundeschule befindet sich auf dem Grundstück), so dass es ihn wohl deswegen dorthin zieht ... aber ist das nicht eher mein Problem als seines ? Wäre nett, wenn jemand eine fundierte Antwort geben könnte ...

2010-09-21T13:22:05Z

Was wäre ein triftiger Grund ? Ich nehme ja, so was wie Tierquälerei und ähnliches ... dem ist aber nicht so !

2010-09-21T13:35:16Z

Ich habe nur 2 Mitmieter im Haus, die haben kein Problem ! Mein Vermieter selbst wohnt nicht mit im Haus. Mein Hund ist jetzt erst 2x ausgerissen, und war auch nur ein paar Minuten weg. Wir haben eine Terrasse, wo er sich aufhalten kann, er schafft es jedoch über den ca. 1 m hohen Zaun zu springen. Es kann doch nicht sein, dass so ein kleiner Hund, ein so grosses Problem darstellt, dass ich ihn wieder weggeben soll ... wer selber einen Hund hat, weiss sicher was ich meine ...

2010-09-22T02:43:19Z

Also nochmal zum Verständnis, ich habe nur 2 Mitmieter im Hause und die beschweren sich nicht ! Mein Vermieter selber wohnt hier gar nicht .... aber er hat eben gesehen, dass unser Hund auf dem Nachbargrundstück war, eben auf dem Hundeplatz ! Wie gesagt, dass ist 1x vorgekommen .... Wer sich an meinem Hund stösst, ist die Nachbarin vom Haus, was ca. 50 m weiter weg ist. Wir wohnen hier sehr ländlich mit viel Wiese dazwischen, so dass der Hund wirklich niemanden belästigt !

JoannaSun2010-09-21T22:43:44Z

Beste Antwort

Hi :(
Sorry aber wenn Du nichts schriftliches hast, kann er es sehr wohl verbieten.
Deine einzigste Chance besteht darin, ihn in einem netten Brief festzunageln,
in dem du ihn ausdrücklich und seeehr net fragst, warum er die Hundehaltung nun verbieten
möchte, wo er sie dir doch erlaubt hat.
Wenn er einfach nur doof ist -
wir er dir sicher eine ntwort geben - aus der eine Bestätigung der Erlaubniß
hervorgeht. Daher wähle deine Worte mit Bedacht!!!

Leider kann man dem nettesten Menschen nicht vertrauen und jeder ist sich selbst am nächsten - immer alles schriftlich machen!!!

Solltest du die Bestätigung vom Vermieter bekommen, und erst dann!!!
Mach einen Rundgang bei den Nachbarn und sammel Unterschriften, daß sich keiner
belästigt fühlt. Dann hat der Vermieter keine Chance.

Du könntest ihn auch zu einem Gespräch bitten und eine kurze Anmerkung machen,
daß du das ganze aufnimmst.
Er wird dir ja sicher nicht ins Gesicht lügen (haha ... man weiß es nicht)

Aber in jedem Fall erstmal den schriftlichen Weg probieren!

Ich wünsche Dir viel Glück!

?2010-09-25T06:12:14Z

nein natürlich nicht ausser wenn alle mitbewohner sich beschwehren das er bellt aber das müssten die erstmal beweisen und der vermieter müsste es auch selber mitbekommen ansonsten seh ich keine gefahr für sie.

John1978okt2010-09-22T11:44:01Z

wichtig ist was im vertrag steht. was man mündlich vereinbart, ist nicht wichtig sondern nur was im vertrag steht.

.**.2010-09-22T05:32:01Z

Wenn Dein Hund Anlaß zu Beschwerden gibt, kann die Genehmigung zurückgenommen werden. Kurzum: Dein Hund hat auf dem Nachbargrundstück rein gar nichts verloren, egal, aus welchem Grund es ihn dorthin zieht und was er dort tut. Du bist als Hundehalter verpflichtet, Deinen Hund jederzeit unter Kontrolle zu haben und dafür zu sorgen, dass er sich nicht auf fremden Grundstücken herumtreibt, die 50 m von seiner Wohnung entfernt sind. Niemand möchte, dass fremde Hunde auf seinem Grundstück herumstreunen, erst recht nicht, wenn man selber eine heiße Hündin dort hat. Wenn sich jemand darüber beschwert, hast Du als Halter dabei immer die A....karte, auch wenn er Deiner Meinung nach keinen belästigt.

Anonym2010-09-21T13:25:09Z

Ja, kann er! Aber dann müssen hierfür trifftige Gründe vorliegen. Diese wären z.B. wenn andere Mieter sich hierüber beschweren, wenn im Haus Leute wohnen, die eine Allergie gegen Tierhaare haben, wenn du einen großen Hund in einer zu kleinen Wohnung hast, wenn eine Gefahr vom Hund aus geht. Es reicht, das deine Nachbarn sich beschweren. Du solltest mit deinen Nachbarn reden und das ausbüxen in Zukunft verhindern! Zwar ist Kleintierhaltung auch dann erlaubt, wenn dies im Mietvertrag verboten ist, aber es darf niemand sich hierdurch belästigt fühlen. Also schließe Frieden mit deinen Nachbarn, oder suche dir eine andere Wohnung!

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