Kann mein Vermieter Hundehaltung nachträglich wieder verbieten ?
Hallo an Alle, die sich im Mietrecht auskenn ...
Also, ich hab seit einem dreiviertel Jahr einen Jack Russell Terrier. Als ich ihn bekam, hatte mein Vermieter selbst einen Hund. Bei meinem Einzug vor 3 Jahren hatte auch meine Nachbarin einen, der mittlerweile verstorben ist. Die Hundehaltung wurde mir mündlich gewährt, obwohl im Mietvertrag Hundehaltung nicht erlaubt ist. Wie gesagt, ich durfte meinen Hund behalten ... jetzt büxt er manchmal aus, läuft auf das Nachbargrundstück, macht jedoch nichts kaputt und seine Haufen setzt er dort auch nicht hin ! Er ist geimpft und haftpflichtversichert. Angeblich kommen aber Beschwerden meiner Nachbarin bei meinem Vermieter an, die niemand nachvollziehen kann ! Also kurzum, der Vermieter hat mich angerufen, und mir gesagt, ich müsse den Hund wieder abgeben ! Darf er das ? Wie gesagt, laut Mietvertrag ist Hundehaltung nicht erlaubt, meine Nachbarin hatte jedoch einen und der Vermieter selbst hat auch einen ... und mir hat er die Hundehaltung seit einem 3/4 Jahr gestattet ! Da sie sich gerne in meine Privatangelegenheiten einmischt, würde ich gern ein Schreiben aufsetzen, jedoch möchte ich sichergehen, dass ich meinen Hund behalten darf ! Er ist übrigens weder bissig, noch agressiv, wir haben herausgefunden, dass wohl auf dem Gelände nebenan eine läufige Hündin sich aufgehalten hat (eine Hundeschule befindet sich auf dem Grundstück), so dass es ihn wohl deswegen dorthin zieht ... aber ist das nicht eher mein Problem als seines ? Wäre nett, wenn jemand eine fundierte Antwort geben könnte ...
Was wäre ein triftiger Grund ? Ich nehme ja, so was wie Tierquälerei und ähnliches ... dem ist aber nicht so !
Ich habe nur 2 Mitmieter im Haus, die haben kein Problem ! Mein Vermieter selbst wohnt nicht mit im Haus. Mein Hund ist jetzt erst 2x ausgerissen, und war auch nur ein paar Minuten weg. Wir haben eine Terrasse, wo er sich aufhalten kann, er schafft es jedoch über den ca. 1 m hohen Zaun zu springen. Es kann doch nicht sein, dass so ein kleiner Hund, ein so grosses Problem darstellt, dass ich ihn wieder weggeben soll ... wer selber einen Hund hat, weiss sicher was ich meine ...
Also nochmal zum Verständnis, ich habe nur 2 Mitmieter im Hause und die beschweren sich nicht ! Mein Vermieter selber wohnt hier gar nicht .... aber er hat eben gesehen, dass unser Hund auf dem Nachbargrundstück war, eben auf dem Hundeplatz ! Wie gesagt, dass ist 1x vorgekommen .... Wer sich an meinem Hund stösst, ist die Nachbarin vom Haus, was ca. 50 m weiter weg ist. Wir wohnen hier sehr ländlich mit viel Wiese dazwischen, so dass der Hund wirklich niemanden belästigt !