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Kann mein Vermieter Hundehaltung nachträglich wieder verbieten ?
Hallo an Alle, die sich im Mietrecht auskenn ...
Also, ich hab seit einem dreiviertel Jahr einen Jack Russell Terrier. Als ich ihn bekam, hatte mein Vermieter selbst einen Hund. Bei meinem Einzug vor 3 Jahren hatte auch meine Nachbarin einen, der mittlerweile verstorben ist. Die Hundehaltung wurde mir mündlich gewährt, obwohl im Mietvertrag Hundehaltung nicht erlaubt ist. Wie gesagt, ich durfte meinen Hund behalten ... jetzt büxt er manchmal aus, läuft auf das Nachbargrundstück, macht jedoch nichts kaputt und seine Haufen setzt er dort auch nicht hin ! Er ist geimpft und haftpflichtversichert. Angeblich kommen aber Beschwerden meiner Nachbarin bei meinem Vermieter an, die niemand nachvollziehen kann ! Also kurzum, der Vermieter hat mich angerufen, und mir gesagt, ich müsse den Hund wieder abgeben ! Darf er das ? Wie gesagt, laut Mietvertrag ist Hundehaltung nicht erlaubt, meine Nachbarin hatte jedoch einen und der Vermieter selbst hat auch einen ... und mir hat er die Hundehaltung seit einem 3/4 Jahr gestattet ! Da sie sich gerne in meine Privatangelegenheiten einmischt, würde ich gern ein Schreiben aufsetzen, jedoch möchte ich sichergehen, dass ich meinen Hund behalten darf ! Er ist übrigens weder bissig, noch agressiv, wir haben herausgefunden, dass wohl auf dem Gelände nebenan eine läufige Hündin sich aufgehalten hat (eine Hundeschule befindet sich auf dem Grundstück), so dass es ihn wohl deswegen dorthin zieht ... aber ist das nicht eher mein Problem als seines ? Wäre nett, wenn jemand eine fundierte Antwort geben könnte ...
Was wäre ein triftiger Grund ? Ich nehme ja, so was wie Tierquälerei und ähnliches ... dem ist aber nicht so !
Ich habe nur 2 Mitmieter im Haus, die haben kein Problem ! Mein Vermieter selbst wohnt nicht mit im Haus. Mein Hund ist jetzt erst 2x ausgerissen, und war auch nur ein paar Minuten weg. Wir haben eine Terrasse, wo er sich aufhalten kann, er schafft es jedoch über den ca. 1 m hohen Zaun zu springen. Es kann doch nicht sein, dass so ein kleiner Hund, ein so grosses Problem darstellt, dass ich ihn wieder weggeben soll ... wer selber einen Hund hat, weiss sicher was ich meine ...
Also nochmal zum Verständnis, ich habe nur 2 Mitmieter im Hause und die beschweren sich nicht ! Mein Vermieter selber wohnt hier gar nicht .... aber er hat eben gesehen, dass unser Hund auf dem Nachbargrundstück war, eben auf dem Hundeplatz ! Wie gesagt, dass ist 1x vorgekommen .... Wer sich an meinem Hund stösst, ist die Nachbarin vom Haus, was ca. 50 m weiter weg ist. Wir wohnen hier sehr ländlich mit viel Wiese dazwischen, so dass der Hund wirklich niemanden belästigt !
16 Antworten
- vor 1 JahrzehntBeste Antwort
Hi :(
Sorry aber wenn Du nichts schriftliches hast, kann er es sehr wohl verbieten.
Deine einzigste Chance besteht darin, ihn in einem netten Brief festzunageln,
in dem du ihn ausdrücklich und seeehr net fragst, warum er die Hundehaltung nun verbieten
möchte, wo er sie dir doch erlaubt hat.
Wenn er einfach nur doof ist -
wir er dir sicher eine ntwort geben - aus der eine Bestätigung der Erlaubniß
hervorgeht. Daher wähle deine Worte mit Bedacht!!!
Leider kann man dem nettesten Menschen nicht vertrauen und jeder ist sich selbst am nächsten - immer alles schriftlich machen!!!
Solltest du die Bestätigung vom Vermieter bekommen, und erst dann!!!
Mach einen Rundgang bei den Nachbarn und sammel Unterschriften, daß sich keiner
belästigt fühlt. Dann hat der Vermieter keine Chance.
Du könntest ihn auch zu einem Gespräch bitten und eine kurze Anmerkung machen,
daß du das ganze aufnimmst.
Er wird dir ja sicher nicht ins Gesicht lügen (haha ... man weiß es nicht)
Aber in jedem Fall erstmal den schriftlichen Weg probieren!
Ich wünsche Dir viel Glück!
- schwarzrotesLv 4vor 1 Jahrzehnt
also vom Prinzip her kann das der Vermieter schon bestimmen, ich würde aber an deiner Stelle mal die Nachbarn befragen und ne unterschriften sammlung machen, sollten deine Nachbarn sich wirklich beschwert haben hast du pech
--
der triftige Grund wäre z.B. das dein Hund ausbüchst man dir also vorwerfen kann du hast dein Tier nicht im Griff
--
dann hol dir die unterschrift der zwei Mieter das sie nichts gegen den Hund haben und erhöhe den Zaun das der Hund nicht rüber kann
ich kann gut verstehen das du den Hund nicht wieder abgeben willst, darum solltest du dich absichern sonst ziehst du den kürzeren
- özlemLv 6vor 1 Jahrzehnt
Wenn er es dir zuvor mündlich erlaubt hat, kann er das jetzt nicht rückgängig machen. Es sei denn, es gibt einen wichtigen Grund dafür. Bspw. ausdauernde Belästigung (Lärm, Geruch, usw.), Gefahr durch Bissigkeit und ähnliches.
Das Ausbüxen fällt übrigens auch unter Belästigung.
Wenn du sicher stellen kannst, dass dies nicht wieder passiert, dann kann er es dir nicht verbieten.
Du solltest bedenken, dass Jack Russell trotz ihrer Größe sehr hoch springen können. Erhöhe deinen Zaun, damit er nicht wieder ausbüxt. Schließlich könntest du auch das Problem bekommen, dass er ungewollt eine läufige Hündin deckt. Dann ist der Ärger wirklich am Dampfen!!
Vielleicht suchst du noch mal das freundliche Gespräch. Weiß den Vermieter darauf hin, dass du nicht davon ausgegangen bist, dass solch ein kleiner Hund so hoch hüpfen kann und dass du entsprechende Abhilfe geschaffen hast.
Auch kannst du dich übrigens beim Mieterbund vor Ort informieren. Die können dir auch so im jeweiligen Fall am besten weiter helfen.
- Conny NLv 7vor 1 Jahrzehnt
Doch, darf er. Sobald Beschwerden über den Hund kommen, kann er dich vor die Wahl stellen:
Hund weg oder ausziehen.
Im übrigen dürfte er das auch, wenn er dir die Hundehaltung schriftlich gegeben hätte.
Und auch wenn noch andere Hunde im Haus gehalten werden würden (dann darf man ja erst mal keine weitere Hundehaltung unterdsagen). Kommen Beschwerden, hat er das recht, dir die weitere Hundehaltung zu untersagen.
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- vor 1 Jahrzehnt
nein natürlich nicht ausser wenn alle mitbewohner sich beschwehren das er bellt aber das müssten die erstmal beweisen und der vermieter müsste es auch selber mitbekommen ansonsten seh ich keine gefahr für sie.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
Auch eine mündliche Vereinbarung/Vertrag ist ein rechtskräftiger Vertrag! Darauf solltest du bestehen. Was ist denn das für eine Nachbarin, wenn das die einzige ist, die sich an einen kleinen Hund stört, kann es doch nicht sein, daß dein Vermieter jetzt dir die Hundehaltung verbieten will. Hast du schon mal mit anderen Nachbarn darüber gesprochen?
Am besten ist man macht alles schriftlich. Die Erfahrung mußte ich auch schon machen, aber in einen anderen Zusammenhang :(
Die Idee mit dem Schreiben aufsetzen finde ich sehr gut, das solltest du auf jeden Fall machen.
- vor 1 Jahrzehnt
wichtig ist was im vertrag steht. was man mündlich vereinbart, ist nicht wichtig sondern nur was im vertrag steht.
- .**.Lv 7vor 1 Jahrzehnt
Wenn Dein Hund Anlaß zu Beschwerden gibt, kann die Genehmigung zurückgenommen werden. Kurzum: Dein Hund hat auf dem Nachbargrundstück rein gar nichts verloren, egal, aus welchem Grund es ihn dorthin zieht und was er dort tut. Du bist als Hundehalter verpflichtet, Deinen Hund jederzeit unter Kontrolle zu haben und dafür zu sorgen, dass er sich nicht auf fremden Grundstücken herumtreibt, die 50 m von seiner Wohnung entfernt sind. Niemand möchte, dass fremde Hunde auf seinem Grundstück herumstreunen, erst recht nicht, wenn man selber eine heiße Hündin dort hat. Wenn sich jemand darüber beschwert, hast Du als Halter dabei immer die A....karte, auch wenn er Deiner Meinung nach keinen belästigt.
- Maeve DragonLv 7vor 1 Jahrzehnt
Du hast nur eine mündliche Erlaubnis bekommen, sodass der Vermieter das nicht mit in den Mietvertrag übernommen hat. Somit ist der Hund nur geduldet und ich fürchte, der Vermieter kann seine Erlaubnis wieder zurück nehmen.
Ihr müsstet versuchen, den vermieter umzustimmen. Und dann alles schriftlich machen.
Wenn es so lange geduldet war, einen Hund zu halten, kann man nämlich ein "Gewohnheitsrecht" daraus ableiten.
Fragt mal einen Anwalt im Mieterschutzbund danach. Die können auch den Schriftverkehr übernehmen.
Aber ihr müsst aufpassen, dass der Hund die Nachbargrundstücke nicht mehr betritt.
Zusatz: Ich bin mir ziemlich sicher, dass der vermieter nach einem Grund gesucht hat. Wenn es keine Beschwerden von den Nachbarn gibt, dann bitte sie, dir schriftlich ihr Einverständnis zu geben und gehe zum Mieterschutz, um dich beraten zu lassen.
.....................Mal ehrlich - ich verstehe dich genau. Wenn mir jemand hier plötzlich auf die Idee käme, mir meine Katzen zu verbieten, würde ich umziehen.
- Anonymvor 1 Jahrzehnt
ganz einfach - nein kann er nicht da er die haltung im haus genehmigt hatte und nachträglich kann er diese nicht verbieten.
anders ausgedrückt, wenn sich hunde im haus befnden also auch dort mit wohnen mit der zustimmunng des vermieters kann er dir nicht die hundehaltung verbieten, damit kommt er auch bei gericht nicht mehr durch.*