Ich wohne zur Miete in einer GaG Wohnung parterre. Das ich im Treppenhaus Putzen muss ist klar ,aber seit einiger Zeit häufen sich vermehrt Unrat,Kot bzw, Urin unter der Keller treppe, Unser Hausmeister hat mir schon einen Brief geschrieben das ich sauber machen soll,aber ich weigere mich dies zu tun. Wäre das ein Kündigungsgrund seitens des Vermieters wenn ich mich weigere
Hausverwalter2010-09-13T22:28:21Z
Beste Antwort
Hausmeister sind keine Vertragspartner und manche Vermieter/Verwalter sehen es als bequemer an, wenn sich die Mieter mit ihren Klagen an den Hausmeister wenden.
Hat der Mieter schriftliche, dass der Hausmeister weisungsbefugt ist ?
Ob die Treppenhausreinigung "klar" ist, kann man so nicht behaupten. Steht die Reinigung (genaue Bezeichnung von wo bis wo) im Mietvertrag ? Meist ja, aber eben nicht zwingend...
Kot und Urin im Hausflur gehört nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch des Mietobjektes. Von daher stellen diese Dinge einen Mangel der Mietsache dar.
Bei Mängeln die der Mieter sofort nachweislich an den Vertragspartner gemeldet hat und den Mangel nicht zu vertreten hat, darf der Mieter die Miete mindern. Gleichzeitig hat er das Recht eine angemesse Frist zur Beseitigung des Mangels zu verlangen.
Wird diese Frist vom Vertragspartner zur Beseitigung nicht benutzt, kann der Mieter den Mangel nach § 536a Abs. (2) BGB selbst beheben lassen und die Kosten sofort von der Miete abziehen.
Diese Mitteilung an den Vertragspartner/Vermieter und man wird sehen wie schnell sie reagieren können. Wenn es ums Geld geht wurden schon einige wach...
PS. Hausordnungen haben auch nur Gültigkeit, wenn sie Bestandteil des Mietvertrages sind. Nachträglich eingesetzte einseitige Willenserklärungen sind grundsätzlich unwirksam.
Ständige Vemüllung des Treppenhauses und Urin und Kot sind ein Mietmangel, den deine Genossenschaft erstmal abstellen muss. Sag ihnen, dass das kein normaler Dreck ist, zu dessen regelmäÃigem Wegmachen der Vermieter dich im MV verpflichtet hat. Das ist ein Mangel, den er abstellen muss! Putze alles, bis auf diese Ecke!
nein, er kann dir nicht kündigen. alle mietparteien die davon betroffen sind,sollten sich an den vermieter wenden und diesem mit mietkürzung drohen, wenn er diese verunreinigungen nicht abstellt. desweiteren, wie schon von @leon beschrieben wurde, ordnungsamt, gesundheitsamt usw. informieren...
Das ist kein Kündigungsgrund,aber könnte jemanden beaufragen,alles sauber zu machen und enstehenden Kosten auf die Mieter umlegen.Auf alle,nicht nur Du alleine müÃest es bezahlen.