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klmarion65 fragte in Haus & GartenWaschen & Reinigen · vor 1 Jahrzehnt

Mietrecht Kündigungs grund?

Ich wohne zur Miete in einer GaG Wohnung parterre.

Das ich im Treppenhaus Putzen muss ist klar ,aber seit einiger Zeit häufen sich vermehrt Unrat,Kot bzw, Urin unter der Keller treppe, Unser Hausmeister hat mir schon einen Brief geschrieben das ich sauber machen soll,aber ich weigere mich dies zu tun. Wäre das ein

Kündigungsgrund seitens des Vermieters wenn ich mich weigere

14 Antworten

Bewertung
  • vor 1 Jahrzehnt
    Beste Antwort

    Hausmeister sind keine Vertragspartner und manche Vermieter/Verwalter sehen es als bequemer an, wenn sich die Mieter mit ihren Klagen an den Hausmeister wenden.

    Hat der Mieter schriftliche, dass der Hausmeister weisungsbefugt ist ?

    Ob die Treppenhausreinigung "klar" ist, kann man so nicht behaupten. Steht die Reinigung (genaue Bezeichnung von wo bis wo) im Mietvertrag ?

    Meist ja, aber eben nicht zwingend...

    Kot und Urin im Hausflur gehört nicht zum vertragsgemäßen Gebrauch des Mietobjektes. Von daher stellen diese Dinge einen Mangel der Mietsache dar.

    Bei Mängeln die der Mieter sofort nachweislich an den Vertragspartner gemeldet hat und den Mangel nicht zu vertreten hat, darf der Mieter die Miete mindern.

    Gleichzeitig hat er das Recht eine angemesse Frist zur Beseitigung des Mangels zu verlangen.

    Wird diese Frist vom Vertragspartner zur Beseitigung nicht benutzt, kann der Mieter den Mangel nach § 536a Abs. (2) BGB selbst beheben lassen und die Kosten sofort von der Miete abziehen.

    Diese Mitteilung an den Vertragspartner/Vermieter und man wird sehen wie schnell sie reagieren können. Wenn es ums Geld geht wurden schon einige wach...

    PS. Hausordnungen haben auch nur Gültigkeit, wenn sie Bestandteil des Mietvertrages sind. Nachträglich eingesetzte einseitige Willenserklärungen sind grundsätzlich unwirksam.

    Quelle(n): IHK-geprüfter Immobilienverwalter
  • Leon
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Nein, im Gegenteil, das ist ein Grund, den Vermieter zu fragen, ob er das abstellen lässt oder ob er dir eine Mietminderung zubilligen möchte

    ... außerdem könntest du das Ordnungsamt/Gesundheitsamt informieren, dass es dort einen möglichen Infektions- und Seuchenherd gibt und zudem könntest du dich bei der Gesellschaft beschweren, dass der Hausmeister bisher nicht erkennen lässt, was er dagegen zu unternehmen gedenkt.

  • Odi
    Lv 5
    vor 1 Jahrzehnt

    Das ist kein Kündigungsgrund. Vielmehr solltest du dich an den Vemieter/Verwalter wenden und ihn auffordern, dafür zu sorgen, dass unter der Kellertreppe kein Müll/Unrat oder gar Kot abgeladen wird. Das ist dein gutes Recht.

  • vor 1 Jahrzehnt

    Nein, da es nicht der üblichen Verschmutzung eines Treppenhauses entspricht. Schreib dem Verwalter, Vermieter oder wer dafür zuständig ist, daß du dich weigerst, solche Dinge zu entfernen und nur im normalen Rahmen einer Hausreinigung diese durchführen wirst. Es gibt Dinge, die Fallen unter Unzumutbarkeit. Und das gehört definitiv dazu. Dann muß eben eine Reinigungsfirma engagiert werden. Zudem ist es auch gesundheitsgefährdent. Kot kann nicht einfach so weggewischt werden.

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  • vor 1 Jahrzehnt

    Mache davon Fotos, notiere Dir, wann das wo lag mit Datum und Uhrzeit. Leite diese Informationen an Deinen Hausverwalter bzw. Vermieter weiter und bitte um sofortige Abstellung dieses Unrats. Achte auch darauf, ob es nur dann da liegt, wenn Du mit der Hausordnung dran bist. Ist das so, dann lege Dich mal auf die Lauer und finde den Täter heraus. Den Namen kannst Du dann auch an den Hausverwalter melden, dann bekommt diese Person richtig kräftig Ärger und darf vieleicht sogar das Haus verlassen. Weil es mutwillig ist.

    Du bist fein raus und mußt Dir keine Vorwürfe machen. Auch Angst brauchst Du keine zu haben, weil es Dir als Mieter nicht zumutbar ist, solchen Schmutz regelmäßig zu beseitigen.

    Gruß Karsten

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    nein. das NICHT putzen der treppe etc.

    ist KEIN kündigungsgrund !!!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    Ständige Vemüllung des Treppenhauses und Urin und Kot sind ein Mietmangel, den deine Genossenschaft erstmal abstellen muss. Sag ihnen, dass das kein normaler Dreck ist, zu dessen regelmäßigem Wegmachen der Vermieter dich im MV verpflichtet hat. Das ist ein Mangel, den er abstellen muss! Putze alles, bis auf diese Ecke!

  • Anonym
    vor 1 Jahrzehnt

    nein, er kann dir nicht kündigen.

    alle mietparteien die davon betroffen sind,sollten sich an den vermieter wenden und diesem mit mietkürzung drohen, wenn er diese verunreinigungen nicht abstellt.

    desweiteren, wie schon von @leon beschrieben wurde, ordnungsamt, gesundheitsamt usw. informieren...

  • vor 1 Jahrzehnt

    Ich geb leon völlig recht.

    Das ist ein unzumutbarer Zustand.

    Den musst du nicht einfach hinnehmen.

    Du bezahlst den Hausmeister in deiner Miete mit. Solche Zustände hat er zu unterbinden.

    Wenn jemand im Haus zu faul ist sein Haustier gassi zu führen,sollte derjenige den Dreck auch sauber machen..

    Ich würde die Gesellschaft in jedem Fall anschreiben und eine Klärung fordern.

    Kann ja nicht so schwer sein, heraus zu bekommen, wer im Haus nen Hund hällt.

    Auch solltest du beantragen, das die Haustür ab 22 Uhr abgeschlossen sein muss.

    Geh mal die Treppen rauf und schau mal nach..

    Kann sein, das ihr nen Mietnomaden im Haus habt..

    Das riecht man.. das weiss ich aus Erfahrung.

    Neben der Hausverwaltung würde ich auch die Nachbarschaft drauf aufmerksam machen.In jedem Mehrfamilienhaus gibt es jemanden, der eigentlich weiss, was im Haus passiert..

    setz dich vielleicht auch mit dem Mieterbund mal in Verbindung.

    Das du dich weigerst ist völlig in ordnung. nur musst du die nächst höhere Stelle um Rat fragen, wenn dir der Hausmeister nicht zuhören will

    und hau dem Hausmeister dabei auch gleich mit auf die Finger..

    Der macht seinen Job anscheinend ja nicht anständig.Es wird keine Wohnungsbaugesellschaft von dir verlangen, das du das Katzenklo des Nachbarn sauber machen sollst.

    Ich denke mal, das es Kot von nem Tier ist.

    Also schreib deine Baugesellschaft an. Die sollen der Sache auf den Grund gehen.

    Ansonsten nimmst du eine Mietminderung von 10 % vor.. wegen fehlender Hygiene im Treppenhaus, mit dem Zusatz,das du das Gesundheitsamt informierst, wenn sich der Zustand nicht bessert.

  • Catan
    Lv 6
    vor 1 Jahrzehnt

    Naja im Wiederholungsfall kann dies sogar eine Kündigung rechtfertigen (Link). Und du musst bedenken, dass der VM auch ein Reinigungsunternehmen ansonsten kommen lassen und die Kosten als Schadensersatz geltend machen kann... eventuell wird dann auch über die Nebenkostenabrechnung eine Putzhilfe engagiert...

    Sobald jedenfalls eine Abmahnung kommt solltest du einen Anwalt zu rate ziehen...

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